Aktualisiertes Merkblatt für den Umbau auf Wasserstoff

Es gibt die Option Fahrzeuge auf einen Antrieb mit Wasserstoff (H2) umzurüsten. Hierzu hat der TÜV ein neues technisches Merkblatt veröffentlicht. Zahlreiche technische Anforderungen, die für einen sicheren Betrieb notwendig finden Sie dann. Der Umbau wird durch den Bund gefördert, denn dieser Schritt ebnet den Weg in Richtung einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität.

Besonders im Güterverkehr herrscht hier noch großer Nachrüstungsbedarf, der allein durch Neufahrzeuge nicht ausgeglichen werden kann. Das überfordert viele Betreiber von Fuhrparks (Speditionen, Handelsunternehmen oder Verkehrsbetriebe) wirtschaftlich. Insbesondere auf Langstrecken im Güterverkehr ist der Wasserstoffantrieb eine echte Alternative zu rein batterieelektrischen Antrieben.

Umrüster können sich an den aufgeführten Anforderungen im Rahmen eines Einzelgenehmigungsverfahrens orientieren. Technische Anforderungen an die Dichtigkeit der Wasserstoff-Tanks, die Crash-Sicherheit und die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge, die bei der Umrüstung beachtet werden müssen, werden unter anderem in einem TÜV-Merkblatt aufgeführt. Außerdem müssen die umgebauten H2-Fahrzeuge über ein Überwachungssystem verfügen, um Leckagen an den Tanks frühzeitig aufdecken zu können und es müssen strenge Vorgaben bei Crashtests erfüllt werden.

Ebenfalls vom Bund gefördert wird der Umstieg auf klimafreundliche Antriebe im Bereich der leichten und schweren Nutzfahrzeuge mit einem eigenen Förderprogramm, das ganz aktuell angelaufen ist. Finanziell gefördert werden sowohl die Anschaffung von Neufahrzeugen mit Elektroantrieb als auch die Umrüstung von Nutzfahrzeugen, sowie die für den Betrieb notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur. Die Fördersumme beträgt bis zu 80% der genannten Mehrinvestitionsausgaben. Die Einreichungsfrist endet zunächst am 27. September 2021. Antragsteller können ihre Unterlagen online beim Bundesamt für Güterverkehr einreichen.

VdTÜV-Merkblatt 766 „Fahrzeuge mit Wasserstoffsystemen im Einzelgenehmigungsverfahren

VdTÜV-Merkblatt 764 „Elektrofahrzeuge im Einzelgenehmigungsverfahren

 

 

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