Ungenehmigte Ersatzteile lassen die ABE erlöschen
Der Großhändler Motair beklagt, dass auf dem Ersatzteilmarkt für Turbolader immer mehr Nachbauten zu finden sind . Die Nachbauten werden als Austausch-Ersatzteile für originale Turbolader vertrieben, obwohl sie konstruktiv nicht identisch mit den Originalteilen sind. Das Bundesverkehrsministerium wurde von Motair um eine Stellungnahme gebeten, ob diese Ersatzteile zulässig sind. Das Ministerium teilte mit, dass beim Einbau von Nachbau-Turboladern ohne entsprechende Genehmigung davon auszugehen ist, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt.
„Werden nun […] Turbolader […] ausgetauscht, müssen diese Teile dem genehmigten Zustand (des Fahrzeugs) entsprechen. Werden in genehmigungsrelevanten Bereichen Teile verbaut, die nicht in der Genehmigung aufgeführt sind, liegt der genehmigte Zustand des Fahrzeugs nicht mehr vor, da von einer Änderung des Abgas- und Geräuschverhaltens auszugehen ist. Dies ist unabhängig davon, ob sich diese Teile in wesentlichen konstruktiven Merkmalen unterscheiden. Bei einem Verbau eines genehmigungsabweichenden Turboladers muss ein Nachweis entsprechend § 19 Abs. 2 und 3 der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung erbracht werden.“
Werkstätten, die Turbolader austauschen, sollten also sicherstellen, dass die Ware entweder von einem Originalteile-Zulieferer wie Garrett, Borg-Warner, IHI, MHI, Bosch Mahle Turbo Systems oder Continental beziehungsweise deren Distributoren stammt oder eine ABE für den entsprechenden Einsatzfall besitzt.
Motorschäden durch Billigteile möglich
Billigteile, Kopien oder auch unzureichend aufgearbeitete Turbolader können nicht nur Zulassungsprobleme aufwerfen, sondern auch für teure Folgeschäden sorgen. Neben einer verringerten Lebensdauer sind auch die Motorleistung sowie der Verbrauch oft nicht zufriedenstellend. Schlechte Fertigungstoleranzen führen zu Schäden oder zum Motornotlauf, die Leistung sinkt, Emissionen und Verbrauch steigen an. Die fehlerhafte Fertigung kann im schlimmsten Fall sogar zum Motorschaden führen.
Die Teile werden oft vom Kunden auch zur Reparatur mitgebracht. Motair warnt vor dem Einbau solcher Ware. Bei Fehlfunktion muss die Werkstatt den Nachweis führen, dass nicht die Einbauleistung, sondern das Bauteil das Problem verursacht. Dies ist immer mit Aufwand verbunden, wie viele Streitfälle vor Gericht zeigen.