EuGH-Entscheidung stärkt Wettbewerbsbedingungen im Kfz-Service

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Beschränkungen beim Zugang zu OBD-Informationen sind wettbewerbsverzerrend. Diese Entscheidung betrifft vor allem den Einbau von Teilen wie Batterien, Windschutzscheiben oder Getrieben, die eine Neuanlernung erfordern. Einige Hersteller haben technische Barrieren geschaffen, die freien Werkstätten den Zugang zu Fahrzeugdaten verwehren und Verbrauchern die Wahlfreiheit einschränken.

 

Weg frei für faireren Wettbewerb und Verbrauchervorteile

Die Entscheidung des EuGH schafft EU-weit Rechtssicherheit und hat Auswirkungen auf Fahrzeughersteller und unabhängige Marktteilnehmer. Die internationale Anwaltskanzlei Osborne Clarke hat die Entscheidung für ATU und Carglass® Deutschland erwirkt. Carlos Brito, CEO der Belron Group (Muttergesellschaft von Carglass® Deutschland), betont den Mehrwert für Verbraucher durch faire Wettbewerbsbedingungen.

 

Verband lobt Entscheidung im Sinne der Kunden

Der Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) sieht das Urteil als Gewinn für Kunden, da es fairen Wettbewerb in der Fahrzeugreparatur ermöglicht. Dr. Kurt-Christian Scheel, Hauptgeschäftsführer des ZDK, hebt die Bedeutung herstellerübergreifender Lösungen hervor, die sowohl die Fahrzeugsicherheit als auch einen fairen Wettbewerb im Reparaturmarkt gewährleisten.

 

Quelle: Freie Werkstatt

 

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