Wer in seiner Werkstatt Hauptuntersuchungen anbietet, braucht für die Bremsenprüfung ein geeignetes „Prüfmittel“, also einen Bremsenprüfstand. Hierbei ist es egal, ob es sich um einen Platten- oder Rollenprüfstand handelt. Viel wichtiger ist, dass der Bremsenprüfstand auch reproduzierbare, richtige Werte anzeigt.
Bisher wurde jeder einzelne Prüfstand regelmäßig von einem zugelassenen Prüfer überprüft und nach bestandener Prüfung wieder zertifiziert. Das ändert sich aber nun im Rahmen einer EU-Novelle: Unter Berücksichtigung einer Übergangsfrist müssen die Prüfmittel und die prüfende Person bzw. das Unternehmen von einer akkreditierten Stelle ebenfalls zertifiziert sein. In Deutschland ist die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS dafür zuständig, Personen oder Unternehmen für die Prüfung zu akkreditieren und so die „messtechnische Rückführbarkeit“ sicherzustellen.
Nach Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2017 gelten die neuen Regeln für neu zulassende Bremsprüfstände ab Januar 2018. Die Zulassung von Bremsständen, die am 31.12.2017 ihren Stempel erhalten haben, läuft an Silvester 2019 ab. Spätestens ab dem 01.01.2020 müssen demnach alle in Deutschland betriebenen Prüfstände nach den neuen Richtlinien kalibriert sein.
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