Die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung wird vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und vom Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik unverbindlich empfohlen und hat in Kfz-Werkstätten bereits seit über 50 Jahren Gültigkeit.
Wie Sie wissen, erhalten Sie mit Hilfe der Reparaturkosten-Übernahmebestätigung so zeitnah wie möglich von der leistungsverpflichteten Versicherung eine Bestätigung hinsichtlich ihrer Eintrittspflichtigkeit und über die Schadenquote bzw. die Höhe des Regulierungsbetrages. Do können Sie schnell erkennen, wie die Schadensbearbeitung laufen muss.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2018 (Az. 274/17) eine Überarbeitung auch des Formulars “Reparaturkosten-Übernahmebestätigung” des Kraftfahrzeuggewerbes erforderlich gemacht. Unter Ziffer “B.2 Abtretung erfüllungshalber” ist geregelt, dass trotz erfolgter Abtretung der Schadensersatzansprüche durch den Kunden an den Kfz-Betrieb dieser die Ansprüche gegen den Kunden geltend machen kann, wenn und soweit der regulierungspflichtige Versicherer keine Zahlung oder nur eine Teilzahlung geleistet hat.
Die neue Fassung der Reparaturkosten-Übernahmebestätigung kann über die gängigen Fachmedien bezogen werden.
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