Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt rund 333 Millionen Euro für die Hardware-Nachrüstungen von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen bereit.
Förderberechtigt sollen sein: Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen der Klassen Nl und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8-7,5 t, die ihren Firmensitz in einer der 65 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm/Kubikmeter betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat.
Für die Förderung muss zudem eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Nachrüstsysteme nachgewiesen werden. Förderanträge für die Nachrüstung leichter (2,8 t – 3,5 t zulässige Gesamtmasse) und schwerer (3,5 t – 7,5 t zulässige Gesamtmasse) Handwerker- und Lieferfahrzeuge können bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gestellt werden.
Die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung betragen bei den leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen 4.000 bis 8.000 Euro pro Fahrzeug, bei den schweren Fahrzeugen 6000 bis 12.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße.