Ab dem 7. Juli 2024 müssen in Neuwagen verschiedene Fahrassistenzsysteme verpflichtend eingebaut sein. Die umfangreichen Neuerungen betreffen unter anderem verschiedene Notfallassistenzsysteme. Auch das Aufzeichnen aller Fahrdaten für eine mögliche Unfallanalyse wird ab Mitte 2024 zum Standard in Neufahrzeugen.
Zu den bald verpflichtenden Fahrassistenzsystemen gehören der Notfallspurassistent und das Notfallbremslicht, welches den nachfolgenden Verkehr bei starken Bremsmanövern warnt. Der Notbremsassistent soll in Gefahrensituationen den Wagen abbremsen. Ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent warnt vor Überschreiten des Tempolimits. Des Weiteren sind auch Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner ab dem 7. Juli verpflichtend für Neufahrzeuge. Hinzu kommen ein Rückfahrassistent sowie eine Vorrichtung, die den nachträglichen Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ermöglicht.
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