Neues Regelwerk für die Hochvoltausbildung
Die DGUV-Information 200-005 für das Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen gibt es seit 2012. Für das Kfz-Gewerbe gibt es jetzt eine neue Handlungsanleitung, die die Anforderungen in Kfz-Werkstätten umfassend berücksichtigt: die DGUV-Information 209-093.
Die neue DGUV-Information 209-093 regelt das sichere Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.) hat die Handlungsanleitung in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sowie Automobilherstellern, -importeuren und weiteren Verbänden erstellt.
Wesentliche Änderungen in der neuen DGUV-Information: Es wird nicht mehr explizit zwischen HV-eigensicheren und nicht HV-eigensicheren Fahrzeugen unterschieden, weil der Prozess der Spannungsfreischaltung bei beiden gleich ist. Zudem gibt es ein neues Stufenmodell für Qualifizierungsmaßnahmen im Servicebereich, neue Bezeichnungen für Hochvoltexperten sowie Informationen für Unternehmer, wie sie das sichere Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung gewährleisten und den Qualifizierungsbedarf für Arbeiten an diesen Fahrzeugen festlegen können.
Die DGUV weist darauf hin, dass Fachkenntnisse durch regelmäßige Schulungen erweitert und aufgefrischt werden sollten. Laut dem neuen Regelwerk gibt es in der Hochvoltausbildung zukünftig die vier Stufen S, 1S, 2S und 3S. Das soll den Arbeitsalltag in Kfz-Werkstätten erleichtern und für mehr Klarheit in Sachen HV-Kompetenz sorgen.