Werkstätten, die ihren Kunden eine Abgasuntersuchung anbieten, bekommen nun neue Voraussetzungen vorgesetzt. Stichtag ist voraussichtlich der 1.7.2021, bestätigt ist dieser bisher noch nicht verbindlich, jedoch in Expertenkreisen sehr wahrscheinlich. Demnach müssen Werkstätten, die in ihrem Leistungsangebot den AU stehen haben, nach DIN ISO 17020 zertifiziert sein, oder einem entsprechenden Qualitätsmanagementsystem angehören. Erfüllt die Werkstatt diese Voraussetzung nicht, dürfen Prüfingenieure die AU-Nachweise nicht mehr annehmen. Sollten Sie als Werkstatt auch nach dem 1.7. Ihrem Kunden gerne eine AU anbieten können, müssen Sie sich frühzeitig um folgende Punkte kümmern.
To-Do-Liste zum AU-Update
Als Betriebsinhaber müssen Sie eine vertragliche Einbindung an das AÜK-System des ZDK unterschreiben und an die Innung senden. Das Formular finden Sie hier.
Der Inspektor der Werkstatt (verantwortlich Person für AU) muss eine Erklärung unterschreiben, bei Prüfungen vollkommen neutral zu arbeiten und sich nach den im Qualitätsmanagementsystem geltenden Vorschriften zu richten. Eine Unterweisung ins QM-System ist für den Inspektor ebenfalls Pflicht.
Im letzten Schritt muss die Innung, sollten beide Formulare verschickt und die Unterweisung nachgewiesen sein, die neuen Voraussetzungen bestätigen. Ihre Werkstatt darf nun auch nach dem 1.7. die AU anbieten.
Eine weitere Neuheit: Werkstätten müssen jede AU in einem zentralen System eintragen. Dafür ist eine von der Inspektionsstelle freigegebene Software (AU-PLUS, SP-PLUS, GAP-PLUS) zu benutzen.
Bereiten Sie sich als Werkstatt jetzt schon frühzeitig auf das AU-Update vor.