Entlastungspaket 3: Wichtige Maßnahmen für Werkstätten

Die Ampel-Koalition hat ein drittes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Wir geben einen Überblick, von welchen Maßnahmen Werkstätten profitieren können.

Angesichts der steigenden Energiepreise haben die Ampelparteien ein drittes Entlastungspaket in Höhe von 65 Milliarden Euro beschlossen. Die Bundesregierung hat die Maßnahmen am 4. September 2022 vorgestellt.

Wichtige Maßnahmen im Überblick:

Entlastungen für Unternehmen

  • Programm für energieintensive Unternehmen
    Die Ampelkoalition plant, energieintensive Unternehmen, die Kostensteigerungen nicht weitergeben können, mit einem neuen Programm zu unterstützen. Unternehmen sollen zudem bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen Unterstützung erhalten.
  • Hilfsprogramme für Unternehmen
    Unternehmenshilfen, die bereits bestehen, sollen bis 31. Dezember 2022 verlängert werden.
  • Inflationsprämie
    Zusatzzahlungen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten sollen bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuer- und abgabefrei sein.
  • Kurzarbeitergeld
    Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.
  • Homeoffice
    Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.

Entlastungen bei den Energiekosten

  • Preisobergrenze für Strom (Strompreisbremse)
    Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Versorgertarif sollen den Basisverbrauch von Strom zu einem vergünstigten Preis bekommen.
  • Entlastung beim CO2-Preis
    Die Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne, die für den 1. Januar 2023 angesetzt war, wird auf den 1. Januar 2024 verschoben.
  • Umsatzsteuersenkung auf Gas
    Die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch wird bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.

Maßnahmen für alle Bürger

  • Energiepreispauschale
    Alle einkommensteuerpflichtigen Bürger erhalten im September eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro – das gilt jetzt auch für Rentner. Studierende und Fachschüler erhalten 200 Euro.
  • Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen
    Die Einkommensgrenze bei Midi-Jobs soll zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2000 Euro angehoben werden. Bereits zum 1. Oktober 2022 steigt die Grenze von 1300 auf 1600 Euro an.
  • Entlastung für alle Einkommen
    Rentenbeiträge sollen ab dem kommenden Jahr als Sonderausgaben voll absetzbar sein.
  • Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag
    Bei der Einkommensteuer wird der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Werbungskosten können bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege in Höhe von 1.200 Euro geltend gemacht werden.
  • Kalte Progression
    Der Steuertarif soll angepasst werden, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz Gehaltssteigerungen keinen Reallohnverlust erleiden.
  • Nachfolger des 9-Euro-Tickets
    Als Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket soll ein Ticket zum Preis von etwa 49 bis 69 Euro pro Monat eingeführt werden.
  • Bürgergeld
    Das Bürgergeld soll im kommenden Jahr Hartz IV ablösen und 500 Euro pro Monat betragen.
  • Kindergeld
    Im nächsten Jahr steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 18 Euro pro Monat.
  • Wohngeld
    Es ist eine Wohngeld-Reform mit Heizkostenzuschuss geplant: Mehr Menschen sollen Wohngeld erhalten und eine Heizkostenkomponente soll die Energiekosten abfedern.

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