Die Ampel-Koalition hat ein drittes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Wir geben einen Überblick, von welchen Maßnahmen Werkstätten profitieren können.
Angesichts der steigenden Energiepreise haben die Ampelparteien ein drittes Entlastungspaket in Höhe von 65 Milliarden Euro beschlossen. Die Bundesregierung hat die Maßnahmen am 4. September 2022 vorgestellt.
Wichtige Maßnahmen im Überblick:
Entlastungen für Unternehmen
- Programm für energieintensive Unternehmen
Die Ampelkoalition plant, energieintensive Unternehmen, die Kostensteigerungen nicht weitergeben können, mit einem neuen Programm zu unterstützen. Unternehmen sollen zudem bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen Unterstützung erhalten. - Hilfsprogramme für Unternehmen
Unternehmenshilfen, die bereits bestehen, sollen bis 31. Dezember 2022 verlängert werden. - Inflationsprämie
Zusatzzahlungen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten sollen bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuer- und abgabefrei sein. - Kurzarbeitergeld
Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert. - Homeoffice
Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.
Entlastungen bei den Energiekosten
- Preisobergrenze für Strom (Strompreisbremse)
Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Versorgertarif sollen den Basisverbrauch von Strom zu einem vergünstigten Preis bekommen. - Entlastung beim CO2-Preis
Die Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne, die für den 1. Januar 2023 angesetzt war, wird auf den 1. Januar 2024 verschoben. - Umsatzsteuersenkung auf Gas
Die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch wird bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.
Maßnahmen für alle Bürger
- Energiepreispauschale
Alle einkommensteuerpflichtigen Bürger erhalten im September eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro – das gilt jetzt auch für Rentner. Studierende und Fachschüler erhalten 200 Euro. - Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen
Die Einkommensgrenze bei Midi-Jobs soll zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2000 Euro angehoben werden. Bereits zum 1. Oktober 2022 steigt die Grenze von 1300 auf 1600 Euro an. - Entlastung für alle Einkommen
Rentenbeiträge sollen ab dem kommenden Jahr als Sonderausgaben voll absetzbar sein. - Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag
Bei der Einkommensteuer wird der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Werbungskosten können bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege in Höhe von 1.200 Euro geltend gemacht werden. - Kalte Progression
Der Steuertarif soll angepasst werden, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz Gehaltssteigerungen keinen Reallohnverlust erleiden. - Nachfolger des 9-Euro-Tickets
Als Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket soll ein Ticket zum Preis von etwa 49 bis 69 Euro pro Monat eingeführt werden. - Bürgergeld
Das Bürgergeld soll im kommenden Jahr Hartz IV ablösen und 500 Euro pro Monat betragen. - Kindergeld
Im nächsten Jahr steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 18 Euro pro Monat. - Wohngeld
Es ist eine Wohngeld-Reform mit Heizkostenzuschuss geplant: Mehr Menschen sollen Wohngeld erhalten und eine Heizkostenkomponente soll die Energiekosten abfedern.