Für die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern wird das bestehende Förderprogramm der Bundesregierung fortgesetzt. Das war zu erwarten und ist nun auch offiziell. Bis zum 30. September kann mit der Unterstützung von 260 Euro, nachgerüstet werden. Bis spätestens 15. November 2016 muss der vollständige Antrag dazu eingereicht werden.
Die aktuelle Unterstützung orientiert sich an den Vorgaben aus dem letzten Jahr. Antragsteller können den unterschriebenen Förderantrag und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I, in dem die Nachrüstung vermerkt sein muss, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einreichen.
Wie im vergangenen Jahr fördert die Bundesregierung die Filternachrüstung von Pkw und von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen. Entscheidend ist, dass die Pkw vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen wurden. Etwas jünger können die leichten Nutzfahrzeuge sein: Diese müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein.
Den Förderantrag kann man nur als Fahrzeughalter stellen. Grundsätzlich sind auch Unternehmen antragsberechtigt, sofern sie als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. In diesem Fall ist die sogenannte „De-minimis“-Regelung ausschlaggebend. Eine entsprechende Erklärung, die das Bafa auf seiner Webseite zur Verfügung stellt, muss zusätzlich zu den anderen Unterlagen eingereicht werden.