Unabhängig vom Wartungsplan gibt es generelle Empfehlungen für die Laufleistung von Verschleißteilen, die freie Werkstätten im Blick behalten sollten.
Um die Fahrsicherheit für Werkstattkunden zu gewährleisten, sollten Werkstätten vorausschauend den Zustand von Verschleißteilen im Blick behalten und ihre Kunden bei Bedarf auf nötige Wartungsarbeiten hinweisen. Wir haben eine Übersicht zu den Austauschfrequenzen gängiger Komponenten zusammengestellt.
- Klimaanlage: Eine Überprüfung sollte spätestens alle zwei Jahre erfolgen.
- Luftfilter: Als Faustregel gilt eine Prüfung nach 10.000 km.
- Innenraumfilter: Austausch alle 15.000 bis 20.000 km bzw. mindestens einmal jährlich.
- Batterie: Nach rund 50.000 km Laufleistung ist in der Regel die Nutzungsdauer der Batterie erschöpft.
- Zündkerzen: Die Lebensdauer liegt bei 30.000 bis 60.000 km.
- Zahnriemen: Im Durchschnitt benötigt der Motor einen Wechsel zwischen 100.000 und 120.000 km.
- Scheibenbremsen und Bremsbeläge: Der Verschleiß sollte alle 30.000 km überprüft werden.
- Stoßdämpfer: Empfohlen wird ein Wechsel zwischen 65.000 und 90.000 km.
- Radlager: Die maximale Laufleistung liegt bei bis zu 500.000 km.
- Getriebeöl
Abhängig von den individuellen Eigenschaften, Fahrbedingungen und der Art des Kraftstoffs können die Intervalle abweichen. Die obige Liste nennt Richtwerte, die als Orientierung dienen sollen. Die Intervalle der Fahrzeughersteller sollten immer beachtet werden.
Noch mehr Tipps rund um die Kundenbindung mit dem Check-up gibt es in unserem Beitrag zum Frühjahrs-Check.