Eisplatten-Gefahr auf Lkw-Dächern

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Gemäß § 23 StVO sind Fahrzeughalter dazu verpflichtet vor Fahrtantritt die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges sicherzustellen – inklusive der Entfernung von Eisplatten. Bei einem Gesetzesverstoß drohnt dem Kraftfahrer eine Geldbuße in Höhe von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall steigt das Bußgeld auf mindestens 120 Euro und kann je nach Schwere des Unfalls höhere Geldbußen und in Extremfällen eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren zur Folge haben.

Vorausschaundes Fahren ist besonders wichtig für jeden Verkehrsteilnehmer. Im Normalfall treffen herabfallende Eisplatten circa 20 bis 50 Meter hinter dem Fahrzeug auf die Fahrbahn. Daher ist besonders darauf zu achten, den Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Lkws einzuhalten um eine mögliche Kollision mit der Eisplatte zu vermeiden oder rechtzeitig ausweichen zu können. Erste Anzeichen können Schnee und kleinere Eisbrocken sein.

Dachheizungen oder ein, auf dem Dach installierter, Luftbalg können Abhilfe schaffen und die Wasser und Eisschichten vor Fahrtbeginn entfernen. Da diese Anschaffungen allerdings sehr teuer sind, legen die meisten Kraftfahrer mit Besen und Schneeschiebern selbst Hand an. Auch hier ist auf die richtige Sicherung der Fahrer durch einen Gurt zu achten. Einfacher ist die Entfernung von Schnee und Wasser, indem die Hinterachse des Fahrzeuges über die Luftfederung in eine Schräglage gebracht wird und alles abfließen kann. Sollte alles nichts helfen, kann der Fahrer auf einem gesicherten Terrain Kurven fahren um die Eisplatten zu entfernen. Die Eisplatten müssen im Nachgang nur entsorgt werden.

Sollten keine Vorsichtsmaßnahmen erfolgreich sein und ein Unfall entstehen, muss die Unfallstelle ordnungsgemäß abgesichert werden und die Polizei und – falls notwendig – den Rettungsdienst verständigen. Der Fahrer darf die Unfallstelle nicht verlassen, ansonsten riskiert er im schlimmsten Fall eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

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