Klare Definition

Das Geschäft mit Ersatzteilen ist ein sehr lukratives. Deshalb kämpfen Fahrzeughersteller und der freie Teilemarkt hier auch sehr verbissen um Marktanteile. Wie sich welches Teil nennen darf, ist in der Gruppenfreistellungsverordnung von 2010, der so genannten Aftermarket-GVO geregelt.

In ihr wird auch genau definiert, was ein „Originalersatzteil“ ausmacht: Als „Originalteil“ gilt, was den Produktionsnormen und Spezifikationen des Herstellers entspricht. Das sind sowohl die Teile, die der Fahrzeughersteller selber fertigt als auch die Ersatzteile von Zulieferern. Diese dürfen laut Aftermarket-GVO neben dem Fahrzeuglogo auch das des Herstellers tragen.

Quelle: NKM | Bild: fatihyalcin/fotolia.de

Weitere Beiträge

Mit dem ZF REMAN-Label und der Plattform CorExpedia unterstreicht ZF Aftermarket sein Engagement für Nachhaltigkeit…

Immer mehr Autofahrer können die Reparaturkosten in der Werkstatt nicht bezahlen. Eine Reparaturkostenfinanzierung kann Abhilfe…

Hella Gutmann hat mit dem mega macs S 20 eine neue Softwarelösung für Kfz-Werkstätten entwickelt,…

Vom 30. November bis 8. Dezember 2024 findet im Ruhrgebiet die Automobilmesse Essen Motor Show…

LIQUI MOLY hat sein Sortiment an Pflegeprodukten für Fahrzeuge komplett überarbeitet und deckt den Bedarf…
Ab dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung für freie Werkstätten verpflichtend. Erfahren Sie, welche…

Die Veranstaltung “Backstage bei SONAX” am 7. November 2024 in Neuburg an der Donau war…

Bremsen-Spezialist TMD Friction will mit der TEXTAR Virtual Academy ein interaktives Online-Bremstraining für freie Werkstätten…