Das Geschäft mit Ersatzteilen ist ein sehr lukratives. Deshalb kämpfen Fahrzeughersteller und der freie Teilemarkt hier auch sehr verbissen um Marktanteile. Wie sich welches Teil nennen darf, ist in der Gruppenfreistellungsverordnung von 2010, der so genannten Aftermarket-GVO geregelt.
In ihr wird auch genau definiert, was ein „Originalersatzteil“ ausmacht: Als „Originalteil“ gilt, was den Produktionsnormen und Spezifikationen des Herstellers entspricht. Das sind sowohl die Teile, die der Fahrzeughersteller selber fertigt als auch die Ersatzteile von Zulieferern. Diese dürfen laut Aftermarket-GVO neben dem Fahrzeuglogo auch das des Herstellers tragen.
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