Lang-LKW Neuerungen – Pflicht und Erweiterung

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat Neuerungen der 9. Änderungsverordnung erlassen, wodurch für Lang-LKW der Abbiegeassistent ab 2020 Pflicht wird und sich das Streckennetz erweitert.

Abbiegeassistent-Plicht

Laut der neuen Verordnung müssen ab dem 1. Juli 2020 neue Lang-LKW mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein und ab dem 1. Juli 2022 gilt dies auch für Bestandsfahrzeuge. Damit wäre Deutschland was diese Thematik betrifft schneller als die EU, welche die Pflicht voraussichtlich 2024 einführen wird. Andreas Scheuers, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, erklärt die beschleunigte Einführung damit, dass Abbiegeassistenzsysteme Leben retten.

Der Abbiegeassistent

Aufgrund des toten Winkels werden andere Verkehrsteilnehmer von abbiegenden LKWs viel zu häufig gefährdet. Um diese Unfälle zu verhindern, wurde der Abbiegeassistent entwickelt. Dieser erfasst durch Kameras, Ultraschall, Radar- oder Infrarotsensoren Personen im toten Winkel des Fahrzeugs und warnt LKW-Fahrer optisch und akustisch. Aktiviert wird der Assistent, wenn ein Blinker gesetzt oder die Geschwindigkeit gedrosselt wird.

Streckennetz-Erweiterung

Seit 2017 sind Lang-LKW auf ausgewählten Straßen in Deutschland unterwegs. Mit der neuen Verordnung werden diesem Streckennetz nun über 450 neue Strecken hinzugefügt. Die sogenannte Positivliste – die Strecken, die Lang-LKW laut des BMVI nutzen dürfen – wird insbesondere für den Lang-LKW Typ 1, den verlängerten Sattelauflieger, erweitert. Dieser darf nun auch in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bremen flächendeckend unterwegs sein. Vorher galt diese Regelung nur für die Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

Quelle: KFZ-anzeiger

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