Für die Sicherheit in der Werkstatt ist vor allem einer zuständig: der Inhaber. Das schreibt das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift vor. Wichtig ist dabei vor allem, dass auf eventuelle Gefahren durch Warnungen, Betriebsanweisungen und Sicherheitsvorschriften hingewiesen wird. Klingt kompliziert? Nicht wenn Sie ein paar Tipps beachten:
Machen Sie sich schlau!
Der Gesetzgeber verpflichtet Sie als Inhaber dazu, den Arbeitsschutz einzuhalten. Lesen Sie sich über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitsschutz ein. Eine gute Anlaufstelle dafür ist die Berufsgenossenschaft. Hier können Sie sich kostenlos informieren – am besten Sie tun das, bevor die Berufsgenossenschaften irgendwann bei Ihnen vor der Tür steht, um die Arbeitsschutzmaßnahmen zu kontrollieren.
Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter im Arbeitsschutz
Unterwiesene Mitarbeit sind sichere Mitarbeiter. Deshalb müssen Sie Ihre Angestellten auf mögliche Risiken in der Werkstatt hinweisen. Unterweisen Sie sie im Umgang mit Maschinen und in der Verwendung von möglichen Gefahrgütern.
Vielleicht denken Sie, dass bei Ihnen gar nichts passieren kann? Dann überlegen Sie mal, was im schlimmsten Fall geschieht, wenn ein Mitarbeiter einen beschädigten Reifen ohne Reifenkäfig befüllt. Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Wichtig: Dokumentieren Sie die Unterweisung und achten Sie danach auf die Einhaltung der Regeln!
Sicher angezogen und ausgerüstet in der Werkstatt
Arbeitskleidung schützt den Arbeiter. Aber auch das richtige Verhalten ist wichtig. Neben Selbstverständlichkeiten wie „Kein Alkohol am Arbeitsplatz“ oder „Kein offenes Feuer in der Werkstatt“ gehören auch spitze oder scharfe Gegenstände nicht offen in Taschen oder auf die Werkbänke. Und: Kein Arbeitnehmer sollte sich unnötig in gefährlichen Zonen aufhalten. Ganz wichtig: Auf die Finger achten. Knapp jeder dritte Unfall auf der Arbeit geht auf die Finger.
Beschilderung in der Werkstatt
Eventuelle Gefahrenstellen müssen deutlich ausgeschildert werden. Hier können Sie sich im Internet Piktogramme bestellen, die auf Rutsch-/Fall-/Sturz-Gefahren hinweisen. Natürlich müssen die Notausgänge erkennbar sein. Sprechen Sie den Fluchtplan mit Ihren Mitarbeitern vor dem ersten Arbeitstag durch, jeder muss wissen, was im Falle des Falles getan werden muss. Deutlich erkennbar müssen auch der Sammelpunkt bei einem Brandfall und die Namen der Sicherheitsbeauftragten, sowie die Nummern des Rettungsdienstes ausgehängt werden.
Sicherheit trotz Gefahrenstoffe
Gefahrenstoff müssen sicher, an einer dokumentierten Stelle in der Werkstatt gelagert werden. Was Gefahrenstoffe sind, sehen Sie hinten auf dem Produkt. Alles was brennen, explodieren, ätzen, reizend, giftig oder gesundheitsschädlich ist, gilt als Gefahrenstoff und ist mit einem roten Quadrat und einem Symbol gekennzeichnet. Wichtig hier: Dazu gehören eventuell auch Putzmittel oder Verdünner.
Qualität ist Mehrwert-Tipp:
Wenn Sie sich nicht intensiv mit dem Thema Arbeitsschutz auseinander setzen möchten, gibt es auch die Möglichkeit das an einen Dienstleister zu übergeben. So genannte Fachkräfte für Arbeitssicherheit machen in Ihrem Betrieb eine Bestandsaufnahme und legen dann gemeinsam mit Ihnen fest, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Sie übernehmen dann auch die Unterweisung der Mitarbeiter und sorgen dafür, dass Sie auf der sicheren Seite sind. Partslife bietet diese Dienstleistung speziell als Pauschalangebot für Werkstätten an.