Führerschein-Umtausch: Das ist zu beachten

Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in fälschungssichere Versionen umgetauscht werden. Alle Hintergründe und Fristen finden Sie hier.

Viele Autofahrer sind betroffen: Etwa 15 Millionen Papierführerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, und circa 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1.1.1999 und dem 18.1.2013 ausgestellt wurden, müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. 

Durch den Umtausch sollen Führerscheine zukünftig fälschungssicher und EU-weit einheitlich sein (EU-Richtlinie 2006/126/EG). Die Führerscheine werden zudem in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu erschweren. Die neuen EU-Führerscheine sind 15 Jahre gültig.

Ein zeitlicher Stufenplan regelt, wer wann seinen Führerschein umtauschen muss. Das stufenweise Vorgehen verhindert Wartezeiten und eine Überlastung der Behörden.

Bis zum 19.1.2033 soll der Führerschein-Umtausch vollständig abgeschlossen sein.

Fristen für den Führerschein-Tausch

Bis wann der Führerschein umgetauscht müssen, ist vom Geburts- bzw. Ausstellungsjahr abhängig.
Die Angaben finden Sie in Ihrem aktuellen Führerscheindokument.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers entscheidend:

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

Wo und wie den Führerschein umtauschen?

Den Führerschein-Tausch regelt die Führerscheinbehörde Ihres Wohnsitzes. Für den Umtausch sollte ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein mitgebracht werden. Zudem ist eine Gebühr von rund 25 Euro zu zahlen. Wenn der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, muss eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde beantragt werden. Werden die Fristen versäumt, ist ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig.

Wo und wie den Führerschein umtauschen

Wie lange ist der umgetauschte Führerschein gültig?

15 Jahre.

Unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben, bleibt Ihre Berechtigung zum Führen von Pkw und/oder Motorrädern dauerhaft bestehen. Es gibt keine Befristung hinsichtlich der Zeit, in der Sie sich hinter das Steuer setzen dürfen. Allerdings unterliegt das physische Führerscheindokument selbst einer Neuerung: Es wird auf eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist ist es notwendig, einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat zu beantragen. Für den Erhalt dieses neuen Dokuments sind weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Gesundheitscheck erforderlich. Diese Regelung dient der Aktualisierung und Standardisierung von Führerscheindokumenten und soll sicherstellen, dass alle Fahrerlaubnisinhaber über ein zeitgemäßes und fälschungssicheres Dokument verfügen.

Welche Führerscheine sind betroffen?

Beim Führerschein-Umtausch sind alle PKW- und Motorradführerscheine betroffen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. LKW- und Busführerscheine unterliegen nicht dem Stufenplan für den Umtausch, da für diese Kategorien andere, spezifische Befristungen gelten. Der Führerschein-Umtausch zielt darauf ab, ältere Dokumente durch neue, fälschungssichere im Scheckkartenformat zu ersetzen, um die Sicherheit und Einheitlichkeit der Führerscheindokumente in der EU zu erhöhen.

Darf ich noch fahren, wenn ich nicht rechtzeitig umtausche?

Beim Führerschein-Umtausch ist es wichtig zu wissen, dass das Nicht-Einhalten der Umtauschfrist nicht Ihre Fahrberechtigung betrifft. Sie dürfen weiterhin PKW und Motorräder unbefristet führen, selbst wenn die Frist abgelaufen ist. Allerdings stellt das Überziehen der Umtauschfrist eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden kann, nicht jedoch als Straftat im Sinne von “Fahren ohne Fahrerlaubnis”. Der Umtausch ist verpflichtend, um die Gültigkeit des Führerscheindokuments aktuell zu halten, beeinflusst aber nicht die grundsätzliche Erlaubnis zum Fahren.

Welche Unterlagen sind für den Führerschein-Umtausch erforderlich?

Für den Führerschein-Umtausch benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto, sowie Ihren bisherigen Führerschein. Sollte Ihr Papier-Führerschein zum Zeitpunkt des Umtauschs nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt worden sein, ist eine Karteikartenabschrift erforderlich. Diese erhalten Sie von der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, und kann meist postalisch, telefonisch oder online beantragt werden. Die Vorlage dieser Dokumente ist essentiell, um Ihren Führerschein gemäß den aktuellen Vorgaben in das neue Scheckkartenformat umzutauschen.

Muss ich Gesundheitsuntersuchungen befürchten?

Beim Umtausch von Motorrad- und PKW-Führerscheinen sind keine obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen vorgeschrieben. Der Antrag muss bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Sollten dabei körperliche Defizite erkennbar sein (z.B., wenn Sie einen Rollator oder Krücken verwenden), kann die Behörde im Einzelfall Bedenken hinsichtlich Ihrer Fahreignung haben und diese überprüfen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Fahreignung nachweisen. Wenn nur eine eingeschränkte Fahreignung vorliegt, können Auflagen oder Beschränkungen in Betracht gezogen werden. Dies steht unabhängig vom Umtausch.

Wie hoch sind die Kosten für den Umtausch? Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Der Umtausch kostet etwa 25 Euro bei der Führerscheinstelle, zusätzlich zu den Kosten für das biometrische Passfoto.

Darf ich den alten Führerschein behalten?

Ja, allerdings wird er entwertet (gestanzt).

Wie tausche ich meinen Führerschein online um?

Der Umtausch Ihres Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein kann online über das Portal Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde erfolgen, falls diese einen Online-Umtausch-Service anbietet. Sie müssen verschiedene Angaben zum Führerschein machen und den alten Führerschein sowie ein biometrisches Passbild einsenden. Die Kosten liegen bei etwa 25-30 Euro​​.

Es ist grundsätzlich verpflichtend, einen alten Führerschein in einen neuen umzutauschen. Wenn also die Zeit für einen Umtausch gekommen ist, sollten Sie dies ohne Verzögerung in Angriff nehmen. Es verfügt nicht jede Behörde über ein digitales System. Erkundigen Sie sich daher bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts, ob ein Online-Umtausch möglich ist. In manchen Regionen können Sie den Umtausch sogar außerhalb der Behördengebäude an einem speziellen Umtauschmobil vornehmen, wie es beispielsweise im Main-Kinzig-Kreis der Fall ist. Zahlreiche Gemeinden und Städte, etwa Mannheim, bieten ein Serviceportal, über das Sie den Antrag online stellen können. Die Buchung entsprechender Termine lässt sich über solche Portale leicht durchführen. Sollten Sie nur eine Postadresse Ihrer zuständigen Behörde finden, müssen Sie auf den traditionellen Weg zurückgreifen und einen Termin bei der Behörde vereinbaren. Informieren Sie sich im Voraus über die erforderlichen Unterlagen.

Wie fülle ich den Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis aus?

Für den Online-Umtausch benötigen Sie ein biometrisches Passbild, eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses, eine Kopie des alten Führerscheins und Ihre digitale Unterschrift. Diese Unterlagen müssen in elektronischer Form eingereicht werden​​.

Wie lange kann der Umtausch eines Führerscheins dauern?

Die Bearbeitungszeit kann stark variieren, abhängig von der Behörde, und kann bis zu 12 Wochen betragen​​. Der Prozess selbst dauert etwa acht Wochen, dies kann jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren​​.

Wie lange dauert die Zustellung eines neuen Führerscheins?

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, dauert der Umtausch und die Zustellung des neuen Führerscheins etwa acht Wochen​​.

Welches Geburtsjahr muss den Führerschein umtauschen?

Für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist ein Umtausch erforderlich. Die spezifischen Fristen für den Umtausch hängen vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers oder dem Ausstellungsjahr des Führerscheins ab​​.

Wird der neue Führerschein zugeschickt?

Ja, nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben und der Umtausch bearbeitet wurde, wird Ihnen der neue Führerschein zugeschickt​​.

Was gibt es beim Führerscheinumtausch zu beachten?

Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen korrekt einreichen und sich darüber im Klaren sind, dass nicht jede Behörde einen Online-Umtausch anbietet. Informieren Sie sich im Voraus über die spezifischen Anforderungen Ihrer zuständigen Behörde​​.

Für die Jahrgänge ab 1971 besteht eine Umtauschpflicht ihrer Führerscheine bis zum 19. Januar 2025. Demnach müssen Personen, die 1971 oder später geboren sind, ihre alten rosa oder grauen Papierführerscheine bis zu diesem Datum gegen den neuen Scheckkartenführerschein austauschen.

Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht umtauschen?

Wenn Sie Ihren Führerschein nicht innerhalb der festgelegten Fristen umtauschen, verlieren Sie ein gültiges Fahrerlaubnisdokument. Dies kann bei einer Verkehrskontrolle zu einem Verwarnungsgeld führen​​.

Auch wenn die Frist für den Umtausch Ihres Führerscheins bereits abgelaufen ist, führt dies nicht zum Verlust Ihrer Fahrerlaubnis. Sollten Sie Ihren Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht haben, kann dies lediglich zu einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro führen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die zuständigen Behörden in Ausnahmefällen auf ein Bußgeld verzichten.

Wo bekomme ich eine Karteikartenabschrift für den Führerschein?

Eine Karteikartenabschrift ist erforderlich, wenn Ihr aktueller Wohnort nicht der Ort ist, an dem der Führerschein ursprünglich ausgestellt wurde. Diese können Sie telefonisch, postalisch oder teilweise sogar online bei der ursprünglich ausstellenden Behörde anfordern​​.

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