Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in fälschungssichere Versionen umgetauscht werden. Alle Hintergründe und Fristen finden Sie hier.
Viele Autofahrer sind betroffen: Etwa 15 Millionen Papierführerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, und circa 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1.1.1999 und dem 18.1.2013 ausgestellt wurden, müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden.
Durch den Umtausch sollen Führerscheine zukünftig fälschungssicher und EU-weit einheitlich sein (EU-Richtlinie 2006/126/EG). Die Führerscheine werden zudem in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu erschweren. Die neuen EU-Führerscheine sind 15 Jahre gültig.
Ein zeitlicher Stufenplan regelt, wer wann seinen Führerschein umtauschen muss. Das stufenweise Vorgehen verhindert Wartezeiten und eine Überlastung der Behörden.
Bis zum 19.1.2033 soll der Führerschein-Umtausch vollständig abgeschlossen sein.
Fristen für den Führerschein-Tausch
Bis wann der Führerschein umgetauscht müssen, ist vom Geburts- bzw. Ausstellungsjahr abhängig.
Die Angaben finden Sie in Ihrem aktuellen Führerscheindokument.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers entscheidend:
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Wo und wie den Führerschein umtauschen?
Den Führerschein-Tausch regelt die Führerscheinbehörde Ihres Wohnsitzes. Für den Umtausch sollte ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein mitgebracht werden. Zudem ist eine Gebühr von rund 25 Euro zu zahlen. Wenn der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, muss eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde beantragt werden. Werden die Fristen versäumt, ist ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig.