Führerscheinklassen im Überblick

Führerscheinklassen im Überblick

Welche Fahrzeuge sind mit welchem Führerschein erlaubt?

Übersicht über die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen für Pkw, Lkw und Zweiräder. Welche Klasse für welche Art von Kraftfahrzeug benötigt wird:

Klasse A: für alle Arten von Zweirädern”

Führerscheinklasse AM

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit den folgenden Merkmalen:

  • Sie erreichen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
  • Ihr Verbrennungsmotor hat einen Hubraum von höchstens 50 cm³.
  • Bei Elektromotoren beträgt die maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW, während bei anderen Verbrennungsmotoren die maximale Nutzleistung bis zu 4 kW beträgt.

Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e zeichnen sich aus durch:

  • Eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h.
  • Einen Hubraum von maximal 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von höchstens 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren).
  • Die maximale Nenndauerleistung von Elektromotoren oder die maximale Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren beträgt bis zu 4 kW.
  • Ein fahrbereites Gewicht von höchstens 270 kg.
  • Höchstens zwei Sitzplätze, einschließlich des Fahrersitzes.

Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:

  • Sie erreichen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h.
  • Der Hubraum beträgt höchstens 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder höchstens 500 cm³ bei Selbstzündungsmotoren.
  • Die maximale Nenndauerleistung von Elektromotoren oder die maximale Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren beträgt bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B).
  • Das fahrbereite Gewicht beträgt weniger als 425 kg.
  • Es sind höchstens zwei Sitzplätze vorhanden, einschließlich des Fahrersitzes.

Führerscheinklasse A1, A2, A

Krafträder mit den folgenden Spezifikationen:

  • Ein Hubraum von höchstens 125 cm³,
  • Eine Motorleistung von maximal 11 kW und
  • Ein Verhältnis von Leistung zum Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg,
  • Auch solche mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit den folgenden Merkmalen:

  • Sie verfügen über symmetrisch angeordnete Räder.
  • Der Hubraum beträgt mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt über 45 km/h und
  • Die Leistung erreicht bis zu 15 kW.

Krafträder der Klasse A, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Motorleistung beträgt höchstens 35 kW, und das Kraftrad ist nicht von einem Fahrzeug mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet.
  • Das Verhältnis von Leistung zum Gewicht beträgt höchstens 0,2 kW/kg.
  • Diese Fahrzeuge können auch mit Beiwagen betrieben werden.

Krafträder der Klasse A, die entweder:

  • einen Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h haben,
  • und die ebenfalls mit Beiwagen gefahren werden können.

Führerscheinklassen B

Führerschein für Pkw und Pkw mit Anhänger

Die Fahrerlaubnisklassen B und BE gehören zu den gängigen Führerscheinklassen für Autos.

FahrerlaubnisklasseKraftfahrzeugtyp
B¹/ B17²/B197²Personenwagen und Fahrzeuge - ausgenommen solche der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer maximalen Gesamtmasse von 3500 kg und höchstens acht Sitzplätzen, exklusive des Fahrersitzes (auch in Verbindung mit einem Anhänger, dessen maximale Gesamtmasse 750 kg nicht überschreitet, oder einem schweren Anhänger, sofern die Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht überschreitet). Darüber hinaus - ausschließlich in Deutschland - dreirädrige Fahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW, jedoch nur, wenn der Inhaber des Führerscheins mindestens 21 Jahre alt ist)
B96²Zusammensetzungen, bestehend aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg beträgt, dürfen verwendet werden, vorausgesetzt, dass die gesamte zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht überschreitet.
B196²Fahrzeuge der Klasse A1 ausschließlich in Deutschland sowie Fahrzeuge der Klasse B.
BEFahrzeugzusammensetzungen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger sind erlaubt, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
¹ Hinweis: In Deutschland berechtigt der Führerschein der Klasse B den Inhaber, sofern er ihn mindestens zwei Jahre lang besitzt, auch zum Fahren von Fahrzeugen, die alternativ mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- oder Erdgas oder mechanischer Energie angetrieben werden, sofern diese eine Gesamtmasse von 3500 kg aufweisen, aber nicht mehr als 4250 kg, und sie dienen dem Gütertransport ohne Anhänger. Das zusätzliche Gewicht durch das Antriebssystem darf dabei die zulässige Masse nicht überschreiten.

² Hinweis: Die Klassen B17, B96 und B196 sind keine eigenständigen Führerscheinklassen. Sie sind der Klasse B untergeordnet.

 

Führerscheinklassen für Lastkraftwagen und Lastkraftwagen mit Anhänger

Führerscheinklassen C, C1, C1E, CE

Die Führerscheinklassen für Lastkraftwagen tragen das Kennzeichen C. Wenn sie mit der Ziffer 1 oder dem Buchstaben E kombiniert werden, beschreiben sie Führerscheinklassen für kleine (mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg) oder große Lastkraftwagen mit oder ohne Anhänger.

FahrerlaubnisklasseKraftfahrzeugtyp
C1¹Fahrzeuge - mit Ausnahme von Fahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - weisen eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3500 kg auf, jedoch nicht mehr als 7500 kg, und bieten höchstens acht Sitzplätze, abgesehen vom Fahrersitz. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht übersteigt.

Wenn das betreffende Fahrzeug für die Personenbeförderung konzipiert und ausgelegt ist, ist es unabhängig von der Anzahl der Fahrgastplätze nicht mehr mit der Klasse C1 fahrbar.
C1E¹Fahrzeugkombinationen, die ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger über 750 kg oder ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger über 3500 kg beinhalten, dürfen gefahren werden, vorausgesetzt, dass die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht überschreitet.

Wenn das betreffende Fahrzeug für die Personenbeförderung konzipiert und ausgelegt ist, darf es unabhängig von der Anzahl der Fahrgastplätze nicht mehr mit der Klasse C1E gefahren werden.
Fahrzeuge - ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - weisen eine zulässige Gesamtmasse von über 3.500 kg auf und sind für die Beförderung von höchstens acht Personen, abgesehen vom Fahrzeugführer, gebaut und ausgelegt. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht überschreitet.
CE¹Zugfahrzeug der Klasse C in Verbindung mit einem Anhänger oder Sattelanhänger, dessen zulässige Gesamtmasse über 750 kg liegt.
¹ Anmerkungen:
Diese Regelung gilt für neu erteilte Fahrerlaubnisse ab dem 28.12.2016.

In Deutschland besteht für alle vor dem 28.12.2016 erteilten Fahrerlaubnisse ein Bestandsschutz. Da diese Regelung nicht mit dem europäischen Recht konform ist, können bei Fahrten im Ausland mit Fahrerlaubnissen, die zwischen dem 19.01.2013 und dem 27.12.2016 ausgestellt wurden, Beanstandungen durch ausländische Behörden nicht ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus bleiben bestimmte Fahrzeugtypen privilegiert und dürfen weiterhin geführt werden, auch wenn die Fahrerlaubnisklasse ab dem 19.01.2013 verliehen wurde. Hierzu gehören Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks, des Katastrophenschutzes, Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge, Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeuge, rollstuhlgerechte Fahrzeuge sowie Wohnmobile. Dies gilt auch, wenn es sich um ein Gespann der Klasse C1E oder CE handelt.

Bus-Führerscheinklassen

Führerscheinklassen D, D1, D1E, DE

Um einen Bus zu lenken, ist ein Führerschein einer der folgenden D-Fahrerlaubnisklassen erforderlich.

FahrerlaubnisklasseKraftfahrzeugtyp
D1Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg), erfordern mindestens die Fahrerlaubnisklasse D1, wenn das Fahrzeug für die Personenbeförderung konzipiert und ausgelegt ist, unabhängig von der Anzahl der Fahrgastplätze.
D1EZugfahrzeug der Klasse D1 in Verbindung mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse über 750 kg beträgt.
DFahrzeuge, die für die Beförderung von über acht Personen, zusätzlich zum Fahrzeugführer, konzipiert und hergestellt sind (einschließlich Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg).
DEZugfahrzeug der Klasse D in Verbindung mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse über 750 kg beträgt.

 

Führerscheinklasse für Traktoren

Führerscheinklassen L, T

Die Führerscheinklassen L und T sind land- und forstwirtschaftliche Führerscheinklassen. Sie werden benötigt, wenn der normale Pkw-Führerschein nicht ausreicht und die entsprechende Lkw-Fahrerlaubnis nicht verfügbar ist.

FahrerlaubnisklasseFahrzeugdefinition
LZugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die aufgrund ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und tatsächlich für diese Zwecke verwendet werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Gabelstapler und andere Flurförderfahrzeuge, jeweils bis zu 25 km/h, auch in Verbindung mit Anhängern.
TZugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h¹ sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke vorgesehen und tatsächlich für diese Zwecke im Einsatz sind – auch in Verbindung mit Anhängern.
¹ Anmerkung: unter 18 Jahre max. 40 km/h

Führerscheinklassen – FAQ

Wer darf Fahrzeuge mit 7,5 t fahren?

Mit dem Führerschein der Klasse C1 darf man Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren.

Ist Führerschein Klasse 3 gleich Klasse B?

Bei einem Umtausch der Fahrerlaubnisklasse 3 werden nicht nur die Pkw-Klassen B und BE, sondern auch die Lkw-Klassen C1 und C1E eingetragen.

Was ist der Unterschied zwischen Führerschein Klasse B und B1?

Die Fahrerlaubnisklasse B1 ist fakultativ. In EU-Mitgliedsstaaten, in denen sie nicht vorhanden ist, gilt die Fahrerlaubnisklasse B. Im Gegensatz zur Klasse B1 erlaubt die Klasse B auch das Fahren von Fahrzeugen mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, und es gibt keine Leistungsbeschränkungen.

Welches Motorrad darf ich mit B fahren?

Seit 2020 besteht die Möglichkeit, nach einigen Übungsstunden mit einem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder zu steuern. Personen im Besitz eines B-Führerscheins dürfen seit dem 1. Januar 2020 leichte Motorräder bis zu 125 cm³ ohne eine zusätzliche Fahrprüfung fahren.

Kann ich 125 mit Autoführerschein fahren?

Seit Anfang 2020 dürfen Personen mit einem B-Führerschein in Deutschland nach Absolvieren einer theoretischen und praktischen Schulung auch Krafträder der Klasse A1 fahren, ohne die vollständige Ausbildung durchlaufen zu müssen. Sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung sind in diesem Fall entfallen.

Wer darf 125er ohne Führerschein fahren?

Der Bundesrat hat beschlossen, dass Autofahrer ohne eine separate Prüfung nun die Berechtigung haben, leichte Motorräder, oft als 125er bezeichnet, zu fahren, wenn sie bereits im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind. Ein zusätzlicher Motorradführerschein ist nicht mehr erforderlich.

Was für einen Roller darf man mit einem Autoführerschein fahren?

Ihr PKW-Führerschein deckt die Klassen Mofa, AM und A1 ab und beinhaltet außerdem die Erlaubnis zum Fahren von 3-Rad-Scootern.

Übersicht über die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen für Pkw, Lkw und Zweiräder.

Führerscheinklassen: Ein Überblick

Die Führerscheinklassen in Deutschland sind vielfältig und auf die unterschiedlichsten Fahrzeugtypen zugeschnitten. Jede Klasse definiert genau, welche Art von Fahrzeugen geführt werden darf. Vom Roller über das Auto bis hin zum LKW oder Bus – für jedes Fahrzeug gibt es eine passende Führerscheinklasse. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Führerscheinklassen, um Ihnen zu helfen, die richtige Wahl für Ihre Bedürfnisse und Wünsche zu treffen.

Die Unterschiede der Führerscheinklassen verstehen

Um die richtige Führerscheinklasse auszuwählen, ist es wichtig, die Unterschiede und Anforderungen jeder Klasse zu verstehen. Von Klasse A für Motorräder bis hin zu Klasse D für Busse, jede Führerscheinklasse hat ihre eigenen Voraussetzungen und Beschränkungen. Dieser Artikel erklärt detailliert, was jede Klasse beinhaltet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den entsprechenden Führerschein zu erhalten.

Die Führerscheinklasse B ist die am häufigsten erworbene Klasse in Deutschland. Sie berechtigt zum Führen von Autos und leichten Nutzfahrzeugen. In diesem Abschnitt gehen wir auf die Details der Klasse B ein, einschließlich der zulässigen Fahrzeugtypen und Gewichtsbeschränkungen. Wir bieten auch Tipps zur Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung dieser Klasse.

Motorradbegeisterte sollten die Führerscheinklassen A, A1 und A2 kennen. Diese Klassen sind speziell für verschiedene Arten von Motorrädern konzipiert, abhängig von ihrer Leistung und dem Alter des Fahrers. In diesem Teil erläutern wir die Unterschiede zwischen diesen Klassen und geben Ratschläge, wie man sich auf die entsprechenden Prüfungen vorbereitet.

Berufskraftfahrer, die LKWs oder Busse führen möchten, müssen die Führerscheinklassen C, C1, D oder D1 erwerben. Diese Klassen sind für das Führen von schweren Fahrzeugen und für den Personenverkehr konzipiert. Wir gehen auf die spezifischen Anforderungen dieser Führerscheinklassen ein und erklären, wie man sich am besten auf die Prüfungen vorbereitet, um eine erfolgreiche Karriere im Transportwesen zu starten.

Erweiterungen und Besonderheiten bei Führerscheinklassen

Neben den Standard-Führerscheinklassen gibt es auch Erweiterungen und Besonderheiten, wie die Klasse BE für das Fahren mit Anhängern oder die Klasse L für landwirtschaftliche Fahrzeuge. In diesem Abschnitt werden solche speziellen Führerscheinklassen erläutert, um ein umfassendes Verständnis für alle verfügbaren Optionen zu bieten. Wir geben auch Hinweise darauf, wie man sich für diese speziellen Klassen anmelden und vorbereiten kann.

Welche Führerscheinklassen gibt es?

Es gibt verschiedene Klassen für Motorräder, Autos, Lkw, und Busse, von Klasse A für Motorräder bis Klasse D für Busse, sowie Unterklassen und spezielle Kategorien für Anhänger.

Was bedeuten die Führerscheinklassen?

Jede Klasse legt fest, welche Art von Fahrzeugen geführt werden darf, basierend auf Gewicht, Größe und Zweck.

Welche Motorrad Führerscheinklassen gibt es?

Es gibt A1, A2, und A, abhängig von Leistung, Höchstgeschwindigkeit und Alter des Fahrers.

Wer darf noch bis 7,5 Tonnen fahren?

Inhaber bestimmter Führerscheinklassen vor einer Gesetzesänderung dürfen weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen führen.

Was darf man mit B fahren?

Klasse B berechtigt zum Führen von Pkw und leichten Lkw bis 3,5 Tonnen sowie Anhängern unter bestimmten Bedingungen.

Was darf ich mit dem alten 3er fahren?

Der alte 3er-Führerschein deckt viele heutige Klassen ab, einschließlich Pkw und Lkw bis zu einem gewissen Gewicht.

Die Fahrerlaubnisklassen in Deutschland sind ein essentieller Bestandteil des Straßenverkehrsrechts und definieren, welche Art von Fahrzeugen von einer Person geführt werden darf. Sie sind im Fahrerlaubnisrecht verankert und aufgrund ihrer Komplexität und Vielfalt für viele Fahrschüler sowie Fahrzeughalter von großem Interesse. Jede Klasse ist spezifisch auf verschiedene Fahrzeugtypen und -größen zugeschnitten, um eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten.

Beginnend mit den Klassen für Motorräder: Die Klasse AM gilt für Kleinkrafträder und zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor, Klasse A1 für Leichtkrafträder, A2 für Motorräder bis 35 kW und die Klasse A für Motorräder über 35 kW Leistung. Diese Klassen ermöglichen es den Fahrern, entsprechend ihrer Erfahrung und ihres Alters, verschiedene Motorradtypen zu fahren.

Für Pkw und leichte Fahrzeuge gibt es die Klassen B, BE, sowie die Unterklassen B1 und B96. Klasse B ist die am häufigsten erworbene Fahrerlaubnisklasse, die das Führen von Fahrzeugen bis zu einem bestimmten Gewicht erlaubt. Mit der Klasse BE dürfen Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, geführt werden. Die Einführung der Klassen B96 und B1 ermöglicht es den Fahrern, unter bestimmten Bedingungen größere Anhänger zu ziehen bzw. leichtere Fahrzeuge zu führen.

Für das Führen von Lastkraftwagen und Bussen sind die Klassen C1, C1E, C, und CE für LKW sowie D1, D1E, D, und DE für Busse vorgesehen. Diese Klassen sind besonders für Berufskraftfahrer relevant, da sie den Transport von Waren und Personen über kurze sowie lange Strecken ermöglichen.

Zusätzlich existieren Sonderklassen wie L für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und T für Traktoren, die speziell für den Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft konzipiert sind.

Die richtige Fahrerlaubnisklasse zu besitzen, ist nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit. Jede Klasse stellt sicher, dass der Fahrer die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, um das jeweilige Fahrzeug sicher zu führen. Darüber hinaus wird durch die spezifische Einteilung der Klassen eine Anpassung an die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Fahrer ermöglicht.

Abschließend ist zu sagen, dass die Kenntnis der verschiedenen Fahrerlaubnisklassen und ihre korrekte Anwendung entscheidend für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sind. Sie erleichtern die Mobilität und tragen dazu bei, das Risiko von Verkehrsunfällen zu minimieren. Jeder Fahrzeugführer sollte daher die für ihn relevanten Fahrerlaubnisklassen genau kennen und sich regelmäßig über Änderungen und Neuerungen informieren.

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