Führerscheinklassen 2023: Überblick über alle Fahrerlaubnisklassen

Führerscheinklassen
Überblick über alle Führerscheinklassen

In Deutschland gibt es für jedes Fahrzeug einen geeigneten Führerschein.

Vom kleinsten motorisierten Zweirad bis hin zu riesigen Trucks oder sogar Schwertransportern. Beim Führerschein werden hierzulande 17 Klassen unterschieden. Wir geben einen Überblick und helfen bei der Entscheidung, welche Führerscheinklasse für wen passen könnte.

Was gibt es alles für Führerscheinklassen?

KrafträderPkwKraftfahrzeugeKfz + Personenbeförderung Zug- & Arbeitsmaschinen
Klasse AMKlasse B1Klasse C1Klasse D1Klasse L
Klasse AKlasse BKlasse CKlasse DKlasse T
Klasse A1Klasse BE/96Klasse CEKlasse D1E
Klasse A2Klasse C1EKlasse DE
Mehr Führerscheinklassen durch EU-Führerschein

Vor 1999 gab es in Deutschland fünf Führerscheinklassen. Mit der Einführung des EU-Führerscheins kamen zunächst sieben neue Klassen hinzu. Diese wurden dann noch einmal um weitere acht Unterklassen ergänzt. Seit der bis heute gültigen EU-Führerscheinreform von 2013 kann man sich die einzelnen Fahrerlaubnisklassen sehr gut merken, indem man sie alphabethisch einordnet. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt alles, was für eine gültige Fahrerlaubnis und die verschiedenen Führerscheinklassen wichtig ist.

Führerscheinklassen

Führerscheinklassen AM/A1/A2/A: Krafträder

Führerscheinklasse AM

Führerscheinklasse AM

Was ist Führerscheinklasse A1, A2 und A?

Führerscheinklasse A1, A2 und A
Führerscheinklassen B/BE/B96: Der Auto-Führerschein

Führerscheinklassen B/BE/B96:
Der Auto-Führerschein

Für welche Fahrzeuge gelten die Führerscheinklassen B, BE und B 96?
  • Ausschließlich das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren ist ausschlaggebend.
  • Die Beladung oder das tatsächliche Gewicht spielen keine Rolle.
  • Fahren ohne die erforderliche Klasse stellt eine strafbare Handlung dar.

 

Nicht nur vor einer Reise mit einem Wohnwagen ist ein Blick in die Papiere sinnvoll. Denn eine Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B erlaubt nicht immer das Ziehen kleinerer Anhänger. In manchen Fällen ist die Anhängerklasse BE erforderlich.

Das gilt für die Pkw-Klasse B

Erlaubte FahrzeugeKraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt


Die Führerscheinklasse B, die ab dem 19. Januar 2013 erworben wurde, erlaubt das Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur innerhalb Deutschlands (mit Schlüsselziffer 194). Wenn das Fahrzeug eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Regelung nur für Fahrerinnen und Fahrer, die mindestens 21 Jahre alt sind.

Für die vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Führerscheine der Klasse B oder Klasse 3 gilt die Berechtigung, dreirädrige Fahrzeuge, auch mit Anhänger, zu führen. Beim Umtausch werden die Schlüsselziffern 79.03 und 79.04 zu A1 und A eingetragen. Zusätzlich erlaubt die Führerscheinklasse B im Inland, sofern sie mindestens zwei Jahre lang im Besitz ist, das Fahren von Fahrzeugen, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- oder Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden. Diese Fahrzeuge dürfen eine Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 4250 kg haben und dürfen zur Güterbeförderung genutzt werden, solange sie keinen Anhänger ziehen. Die überschreitende Masse darf ausschließlich auf das zusätzliche Gewicht des Antriebssystems zurückzuführen sein.
Erlaubte Fahrzeuge bei Eintragung der Schlüsselziffer B96*Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Pkw (Klasse B) und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGM) von über 750 kg sind betroffen, wenn das zGM der Kombination zwischen 3500 kg und 4250 kg liegt. Die Schlüsselziffer 96 wird nach erfolgreichem Abschluss einer Schulung gemäß Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung eingetragen.
Erlaubte Fahrzeuge bei Eintragung der Schlüsselziffer B196*Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B (Vorbesitz mindestens 5 Jahre)
Mindestalter
  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren (B17*)
  • 18 Jahre
  • 25 Jahre: B196
Mindestalter SonderregelungenHerabgesetztes Mindestalter auf 17 Jahre:

  • Personen, die eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen haben.

  • Personen, die sich in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb befinden, können ebenfalls von einem herabgesetzten Mindestalter profitieren. Es ist jedoch zu beachten, dass sie während dieser Ausbildungsfahrten nur innerhalb Deutschlands durchführen dürfen.
B & BE Prüfungen
  • theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse B, BE: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse B, BE: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Befristungen und EinschränkungenErteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Gültigkeit des Führerscheindokuments
  • Ausstellung des Führerscheins seit 19.1.2013: Gültigkeit 15 Jahre (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung)
  • Ausstellung des Führerscheins vor 19.1.2013: gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan für den Führerscheinumtausch. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung.
ProbezeitBeim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren hat ein Fehlverhalten besondere Folgen.
*Bei den Klassen B17, B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Sie sind der Klasse B untergeordnet.

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Führerscheinklassen FAQ

Was ist Führerscheinklasse 3 heute?

Der Führerschein Klasse 3 galt lange als Standard-Führerschein. Der graue oder rosa „Lappen“ der alten Klasse 3 wird ab dem 19. Januar 2022 schrittweise bis spätestens 2033 mit dem neuen EU-Scheckkartenführerschein ersetzt. Heute umfasst der Führerschein die neuen Klassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L sowie T (nur auf Antrag). Welche Fahrzeuge davon gefahren werden dürfen, hängt vom Ausstallungsdatum und Ausstellungsort des alten Führerscheins der Klasse 3 ab.

Was darf ich mit Führerscheinklasse 3, 4 und 5 fahren?

Alle Autofahrer, die einen Führerschein der alten Klasse 3 besitzen, dürfen Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E fahren. Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen haben und Gespanne sogar bis zu zwölf Tonnen, wenn das Zugfahrzeug ein 7,5 Tonner ist. Wer den Führerschein vor dem 1. April 1980 erhalten hat, kann zudem Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter fahren – die heutige Klasse A1.

Mit der Führerscheinklasse 4 durften früher kleine Krafträder gefahren werden. Der „Rollerführerschein“ berechtigt heute zum Fahren von Kleinkrafträdern mit einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die alte Klasse 4 entspricht heute den Klassen AM, A1, A2, A, B und L. Welche Klassen geführt werden dürfen, bestimmt das Ausstallungsdatum und der Ausstellungsort.

Die Führerscheinklasse 5, der „Landwirtschaftsschein“, berechtigte zum Fahren von Zugmaschinen bis zu 32 km/h und Arbeitsmaschinen bis zu 25 km/h. Heute entspricht die Führerscheinklasse 5 der Fahrerlaubnisklasse L. Dazu zählen selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu 40 km/h mit oder ohne Anhänger, Traktoren bis zu 32 km/h sowie Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis zu 60 km/h.

Die Führerscheinklassen 3, 4 und 5 sind in Deutschland seit dem 1. Januar 1999 nicht mehr gültig. Stattdessen gibt es die Führerscheinklassen der EU-Fahrerlaubnisrichtlinie. Die frühere Führerscheinklasse 3 wurde durch die heutige Klasse B ersetzt, die zum Führen von PKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen berechtigt. Die früheren Führerscheinklassen 4 entspricht heute A1, AM und L; die Führerscheinklasse 5 den neuen Klassen AM und L.

Was ist Führerscheinklasse 2 heute?

Der alte Führerschein der Klasse 2, umgangssprachlich auch „LKW-Führerschein“, erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t. Inbegriffen sind auch Züge mit mehr als drei Achsen. Die Fahrerlaubnisklasse 2 entspricht heute den neuen Führerscheinklassen A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, und T. Was mit dem alten Führerschein der Klasse 2 gefahren werden darf, hängt von dem Erteilungsdatum des Führerscheins ab.

Wer darf bis 7,5 Tonnen fahren?

Wenn Autofahrer ihre Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, dürfen sie Kraftfahrzeuge bis maximal 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren. Heute muss die Führerscheinklasse C1 erworben werden, um 7,5-Tonner zu fahren.

In Deutschland gibt es fünf Führerscheinklassen mit diversen Unterklassen:

  • Für Krafträder: A, AM, A1, A2
  • Für Pkw: B, BF17, BE, B1 (europäische Führerscheinklasse; in Deutschland durch B abgedeckt)
  • Für Lkw: C, CE, C1, C1E
  • Für Busse: D, DE, D1, D1E
  • Für Land- und Forstwirtschaft: L und T
Was darf ich mit Führerscheinklasse 3, 4 und 5 fahren?
Wie heißen die einzelnen Führerscheinklassen?

Die Führerscheinklassen werden durch Buchstaben und teilweise Zahlen gekennzeichnet. Die Klasse B beispielsweise berechtigt zum Führen von PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und bis zu neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz. Weitere Führerscheinklassen sind A für Motorräder, C für LKW und CE für LKW mit Anhänger.

Was darf man mit der Führerscheinklasse B alles fahren?

Mit der Führerscheinklasse B dürfen Sie PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und bis zu neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz fahren. Außerdem ist das Fahren von leichten Anhängern bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm erlaubt.

Was kann ich mit einem Führerschein der Klasse L fahren?

Mit der Führerscheinklasse L dürfen land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen gefahren werden. Außerdem ist das Fahren von Zugmaschinen mit Anhängern erlaubt, deren zulässiges Gesamtgewicht 25 km/h nicht überschreitet.

Was darf ich mit der Führerscheinklasse A 79.03 und 79.04 fahren?

Die Führerscheinklasse A 79.03 berechtigt zum Führen von dreirädrigen Fahrzeugen. Die Klasse A 79.04 berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg.

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Was ist in der Führerscheinklasse B enthalten?

Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen und höchstens acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Außerdem dürfen Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 750 kg gezogen werden.

Kann ich mit dem Führerschein der Klasse B Roller bis 125 ccm Hubraum fahren?

Ja, mit der Führerscheinklasse B darf man auch einen Roller oder ein Leichtkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren.

Was darf man mit dem C-Führerschein fahren?

Mit der Führerscheinklasse C darf man Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen fahren. Dazu gehören auch Lastkraftwagen und Sattelzüge.

Was kann ich mit der Führerscheinklasse B1 fahren?

Die Führerscheinklasse B1 berechtigt zum Führen von vierrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von max. 15 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Klasse B1 ist eine rein europäische Fahrerlaubnisklasse. In Deutschland benötigt man für diese Fahrzeuge die Fahrerlaubnisklasse B.

Wie viel Tonnen darf ich mit dem alten Führerschein Klasse 3 fahren?

Der alte Führerschein der Klasse 3 entspricht der heutigen Führerscheinklasse B. Damit darf man Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen fahren.

Was ist der Führerschein der Klasse CE?

Die Führerscheinklasse CE berechtigt zum Führen von Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Was darf ich mit der Führerscheinklasse F fahren?

Mit dem Führerschein der Klasse F darf man Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie Sonderfahrzeuge wie Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen fahren.

Was ist die Führerscheinklasse T?

Die Führerscheinklasse T ist eine Sonderklasse und berechtigt zum Führen von Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.

Was ist der Führerschein der Klasse 4 heute?

Die Führerscheinklasse 4 wurde früher auch als „Rollerführerschein“ bezeichnet. Die Führerscheinklasse 4 gibt es seit 1999 nicht mehr. Die Führerscheinklasse 4 entspricht heute mindestens der neuen Klasse AM, die das Fahren von Kleinkrafträder mit zwei und drei Rädern sowie Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern erlaubt. Außerdem schließt der Führerschein der Klasse 4 die neue Klasse L mit ein und befähigt zum Fahren von Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.

Wie heißt der alte Führerschein Klasse 3 heute?

Der alte Führerschein der Klasse 3 wurde durch den EU-Führerschein ersetzt und ist nun in den Klassen B und BE integriert.

Wer darf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren?

Die Führerscheinklasse B erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.

Was bedeutet die Zahl 171 auf dem Führerschein?

Die Zahl 171 auf dem Führerschein ist eine Schlüsselziffer, die auf der Rückseite des Führerscheins angegeben wird. Sie berechtigt zum Fahren von Bussen nur ohne Fahrgäste.

Was bedeutet die Zahl 79.06 auf dem Führerschein?

Die Zahl 79.06 auf dem Führerschein ist eine Schlüsselzahl, die auf der Rückseite des Führerscheins angegeben wird. Sie berechtigt zum Fahren von Gespannen der Klasse BE mit einem Anhänger von über 3,5 t.

Was bedeuten die Zahlen 174 und 175 beim Führerschein?

Die Schlüsselziffer 174 auf dem Führerschein bezieht sich auf die Klasse L und berechtigt zum Führen von Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.

Die Schlüsselziffer 175 auf dem Führerschein bezieht sich auf die Klasse L und berechtigt zum Führen von Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h beziehungsweise einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.

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