Pünktlich zum Jahreswechsel sind wieder einige Änderungen, Richtlinien und Vorschriften in Kraft getreten, die auch für Werkstätten relevant sind.
Abgasuntersuchung: Ab dem 1.Januar 2018 müssen Diesel und Benziner die direkte Messung der Abgase am Endrohr der Abgasanlage bestehen. Das dazu verwendete Messgerät muss dem AU-Geräteleitfaden der Version 5.01 entsprechen. Durch die Endrohrmessung sollen Defekte an der Abgasanlage besser erkannt werden.
Hauptuntersuchung: Ab dem 20.Mai 2018 gilt die EU-Richtlinie 2014/45/EU. Laut dieser wird ein nicht funktionstüchtiges Reifendruckkontrollsystem (RDKS) bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel eingestuft. Bei Fahrzeugen mit direkt messendem RDKS muss bei der Nachrüstung eines neuen Radsatzes ein mit dem Fahrzeug kompatibler Sensor verbaut werden, ansonsten wird die HU nicht bestanden.
Scheinwerfer-Einstellplatz: Ab dem 1.Januar müssen alle HU-Prüfstützpunkte mittels der vorgeschriebenen Dokumentation eine erfolgreiche Kalibrierung ihrer Messmittel vorweisen. Die HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie betrifft sowohl das Scheinwerfer-Einstellprüfgerät als auch die Flächen, auf denen Fahrzeug und Gerät bei der Prüfung stehen.
Erstattung von Aus- und Einbaukosten: Ab Januar 2018 können Betriebe sich Ersatzteile, die sie im Rahmen einer Reparatur verbaut haben und die sich dann als mangelhaft herausgestellt haben, vom Lieferanten erstatten lassen. Auch die beim Austausch entstandenen Aus- und Einbaukosten müssen vom Lieferanten erstattet werden.
Quelle: Krafthand | Bild: Fotolia #73286459, industrieblick