Wichtige Änderungen und neue Gesetze für Werkstätten und ihre Kunden 2023

2022 neigt sich dem Ende ein turbulentes Jahr mit großen Herausforderungen. Vor allem die hohen Energiepreise machen vielen Betrieben zu schaffen. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche wichtigen Änderungen und Neuerungen im Jahr 2023 auf Werkstätten und Autofahrer zukommen.

Inflation, hohe Gaskosten, Ukraine-Krieg: Die Welt befindet sich im Wandel und auch im neuen Jahr gibt es Neuerungen und Änderungen, die Werkstätten und ihre Kunden betreffen.

Niedrigere Elektro-Kaufprämie

E-Autos sind gefragt wie nie und viele Werkstätten rüsten sich für den Boom der Elektromobilität. Wie angekündigt, sinkt zum 1. Januar 2023 die Höhe der Elektro-Kaufprämie: Künftig werden höchstens noch 6750 Euro (plus Mehrwertsteuerersparnis) Zuschuss gewährt statt wie bislang bis zu 9000 Euro. Anträge für den sogenannten Umweltbonus sind ab dem 1. September 2023 nur noch 

für Privatpersonen möglich, nicht mehr für Unternehmen. Plug-in-Hybride erhalten ab 2023 keine Förderung mehr.

Wichtig für E-Auto-Besitzer: Anders als die einmalige Elektro-Kaufprämie wird die THG-Prämie jährlich ausgezahlt. Allerdings muss sie jedes Jahr, also auch 2023, neu beantragt werden.

Neue Farbe der HU-Plakette

Im Jahr 2023 müssen alle Fahrzeuge mit einer rosafarbenen TÜV-Plakette zur Hauptuntersuchung (HU) in die Werkstatt oder zu einer Prüftstelle. Nach bestandener Hauptuntersuchung erhalten die Fahrzeuge eine orangene TÜV-Plakette, die bis zum Jahr 2025 gültig ist. Neuzulassungen erhalten eine blaue TÜV-Plakette; wie bisher haben sie drei Jahre Zeit bis zur ersten HU.

Neue Typklassen in Kfz-Versicherung

Ab 2023 gibt es neue Typklassen in der Kfz-Versicherung: Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden 8,1 Millionen Autofahrer in eine teurere Typklasse eingestuft, rund 4,8 Millionen profitieren von einer besseren Einstufung. Für 70 Prozent der Autobesitzer ändert sich nichts. Einen Überblick über die betroffenen Kfz-Modelle gibt der ADAC. Bei der Regionalklasse können im nächsten Jahr rund 10,1 Millionen Autobesitzer von günstigeren Beiträgen profitieren. Für rund 5,5 Millionen Autofahrer fallen die Kosten vermutlich höher aus. Für 26,8 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte bleibt die Regionalklasse gleich.

AU-Partikelmessung voraussichtlich ab Juli 2023

Die Einführung des Partikelmessverfahrens bei der Abgasuntersuchung an Euro-6-Dieselfahrzeugen ist erneut ausgesetzt. Ursprünglich sollte die PN-Messung am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die geplante Übergangsregelung aufgrund fehlender Prüfgeräte hat der Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen“ abgelehnt. Als flexibel angesetzter Einführungstermin steht jetzt der 1. Juli 2023 im Fokus; gegebenenfalls soll die Regelung bereits früher eingeführt werden, insofern eine ausreichende Marktabdeckung mit kalibrierten PN-Messgeräten gegeben ist.

Neue HU-Regelung: Gelenkspieltester

Auf Basis der HU-Richtlinie 2014/45/EU sollen ab 2023 Gelenkspieltester bei Nfz über 3,5 Tonnen fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) werden. Das bedeutet Platz- und Investitionsaufwand für Werkstätten. Bisher wird die Nutzung eines Gelenkspieltesters in der HU-Richtlinie nur empfohlen. Als Einführungstermin für die neue Regelung ist aktuell der 20. Mai 2023 angesetzt. Die Richtlinie wird jedoch noch von der EU überarbeitet; dementsprechend unklar ist, ob der Termin eingehalten werden kann.

Masken im Verbandskasten

Spätestens ab dem 31. Januar 2023 muss der Verbandskasten im Auto mit zwei medizinischen Corona-Schutzmasken ausgestattet sein. Wer die Vorgabe nicht einhält, zahlt ein Bußgeld von 5 Euro. Bereits seit dem 1. Februar 2022 gehören zwei Mund-Nase-Bedeckungen zur vorgeschriebenen Ausstattung im Verbandskasten; Ende Januar 2023 endet nun die Übergangsfrist.

Verbandkasten im Auto: Zwei Masken Pflicht

Führerschein-Umtausch

Der gestaffelte Umtausch des Führerscheins geht auch 2023 weiter: Bis zum 19. Januar 2023 müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren „Lappen“ gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Danach kommen die Jahrgänge 1965 bis 1970 an die Reihe und haben ein Jahr Zeit, bis zum 19. Januar 2024, ihren alten Führerschein umzutauschen. Mehr lesen

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