Garantie und Gewährleistung: beide Begriffe werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft gleichgesetzt. Das kann zu Missverständnissen führen, die für Sie im Werkstattbetrieb auch Geld kosten kann.
Doch was sind die Unterschiede?
Die Gewährleistung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und damit bindend. Die Gewährleistung kann bei Neufahrzeugen nicht einfach vertraglich komplett ausgeschlossen werden.
Anders die Garantie: Sie ist freiwillig, geht über die Gewährleistung hinaus und stellt eine Ergänzung dar.
Garantien sind formfrei, d.h. auch bei z.B. mündlichen Zusagen kann der Verkäufer unter Umständen haftbar gemacht werden.
Es gibt zwei Arten von Garantien: Die Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie. Bei der Beschaffenheitsgarantie übernimmt der Garantiegeber die Haftung dafür, dass die Kaufsache eine bestimmte Beschaffenheit hat. Bei der Haltbarkeitsgarantie steht der Garantiegeber dafür ein, dass die Beschaffenheit der Kaufsache über einen bestimmten Zeitraum besteht.
Ausführlichere Informationen gibt es hier.