Gründonnerstag “Feiertag” – Ach ne, doch nicht :-)

‘++++ Die Osterruhe wurde komplett abgesagt. Begründung: Idee war gut, aber so kurzfristig nicht umsetzbar.++++++

Also alles wieder auf 0 – die Öffnungszeiten über Ostern bleiben wie gehabt. Sie können ganz normal öffnen.

Alte Informationen Stand: 23.03.2021
Dürfen Werkstätten Gründonnerstag und Oster-Samstag öffnen? Es gibt wieder Corona-Neuigkeiten: Ostern soll zu einem erweiterten Lockdown werden. Konkret soll von Gründonnerstag bis Oster-Montag eine erweiterte Ruhe gelten, d.h. außerplanmäßig sind Gründonnerstag und Ostersamstag Ruhetage. Für Werkstätten bedeutet das konkret: Donnerstag und Samstag muss außer der Reihe der Betrieb geschlossen werden. “Ruhetag” ist dabei mit “Feiertag” gleichzusetzen, d.h. nach aktuellem Stand müssen Ihre Mitarbeiter keinen Urlaub nehmen, sondern die beiden Tage laufen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung als zusätzliche “Feiertage“.
Ob die Regelung so Bestand hat und was die Arbeitgeberverbände dazu sagen, bleibt abzuwarten. Wir informieren Sie selbstverständlich an dieser Stelle.

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