Winterreifenpflicht auf der Lenkachse

Seit Juli dieses Jahres gilt eine neue Verordnung bei der Bereifung von Transportern, Lkw und Bussen. Bisher mussten nur die Antriebsachsen mit Winterreifen ausgestattet werden. Ab diesem Winter müssen dagegen auch die Lenkachsen mit passenden Winterreifen ausgestattet sein.

Jetzt an die Anschaffung denken

In der Regel werden in Speditionen die Reifen den angetriebenen Achsen Jahr für Jahr gewechselt. Durch die hohe Laufleistung sind die Pneus nach einer Saison abgefahren. Dagegen hält das Profil auf der Lenkachse deutlich länger. Wer hier bisher auf Reifen ohne Alpine-Symbol gesetzt hat, muss jetzt schon an die Anschaffung denken, um nicht im Herbst das Nachsehen zu haben.

Vier Fahrzeugklassen im Visier

Die neue Regelung gilt für alle Fahrzeuge der Klasse M2, M3, N2 und N3. Dazu gehören Wohnmobile und Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen, egal wie schwer sie sind. Außerdem sind alle Fahrzeuge zur Güterbeförderung ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht betroffen.

Damit soll gewährleistet werden, dass die schweren Fahrzeuge bei Schnee und Glatteis sicherer unterwegs sind. An Anstiegen querstehende Lkw haben in den vergangenen Wintern zudem immer wieder für lange Staus gesorgt.

Bußgelder bei Missachtung

Die neue Winterreifenpflicht wird von den Behörden kontrolliert und bei Verstößen geahndet. Mindestens 60 Euro Bußgeld und ein Punkt kommen für den Fahrer in Frage. Wenn es sich auch noch um eine Behinderung oder Gefährdung handelt, steigen die Kosten auf 80 oder 100 Euro. Im Falle eines Unfalles werden 120 Euro Bußgeld verlangt. Zusätzlich könnte die Versicherung die Fahrt ohne Winterreifen als Fahrlässigkeit einstufen und die Zahlung verweigern.

Foto: ©Shutter81 – stock.adobe.com

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