Preisaufschlag für mitgebrachte Teile – Nur mit konkreter Angabe der angefallenen Dienstleistung in der Rechnung

Preisaufschlag für mitgebrachte Teile

Um die Qualität und Zulässigkeit von mitgebrachten Teilen zu prüfen, dürfen Kfz-Werkstätten einen Preisaufschlag verlangen, wichtig ist jedoch die korrekte Ausweisung in der Rechnung – das hat jetzt ein Gericht klargestellt. Ein Kunde war vor Gericht gezogen, weil er sich gegen einen Mehraufschlag von seiner Kfz-Werkstatt für mitgebrachte Teile gewehrt hatte.

In dem verhandelten Fall kam es zu Problemen wegen des Hinweises „Aufschlag Reifenmontage für angelieferte Neureifen“, die die Werkstatt in der Rechnung angegeben hatte. Laut des Gerichts reiche diese Rechtfertigung für einen Preisaufschlag für zusätzlich angefallene Dienstleistungen nicht aus. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk rät deshalb zu einer konkreteren Formulierung wie diese: „Prüfung der Zulässigkeit und technischen Unversehrtheit von durch den Auftraggeber bereitgestellten Reifen/Produkten.“

In der Branche sei es üblich, einen Zuschlag für die Kontrolle von mitgebrachten Teilen zu erheben, so der BRV. Wenn der Kunde Produkte selbst mitbringt, bestehe für den Fachbetrieb weiterhin die Pflicht sicherzustellen, dass deren Spezifikationen passen, sie technisch einwandfrei und rechtlich zulässig seien. Bei der Abrechnung des Dienstleistungszuschlags müsse jedoch auf eine konkrete Angabe geachtet werden, damit es nicht zu späteren Probleme für den ausführenden Dienstleister kommt.

Mitgebrachte Teile in der Kfz-Werkstatt: Was sollten Kunden wissen?

Die Verwendung von mitgebrachten Teilen in Kfz-Werkstätten kann für Kunden eine kostengünstige Option sein. In diesem Zusammenhang ist es jedoch wichtig zu verstehen, wie Werkstätten damit umgehen. Mitgebrachte Teile können von Bremsbelägen bis hin zu Autoreifen reichen. Kunden sollten im Vorfeld klären, ob die Werkstatt die Verwendung solcher Teile zulässt, da dies von Werkstatt zu Werkstatt variieren kann. Es ist ratsam, im Voraus zu klären, ob mitgebrachte Teile in der Werkstatt verwendet werden können, und ob möglicherweise Preisaufschläge anfallen. Eine offene Kommunikation mit der Werkstatt hilft dabei, Missverständnisse und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Transparenz in der Rechnung: Vermeiden Sie Preisaufschläge

Die Transparenz in der Rechnung ist für Kunden und Werkstätten gleichermaßen von großer Bedeutung. Insbesondere, wenn mitgebrachte Teile in Anspruch genommen werden, ist es wichtig, dass Preisaufschläge klar und verständlich ausgewiesen sind. Kunden sollten darauf achten, dass die Preise für Dienstleistungen und eventuelle Aufschläge klar in der Rechnung vermerkt sind. Dies ermöglicht es Kunden, den Gesamtbetrag nachzuvollziehen und sicherzustellen, dass keine versteckten Gebühren anfallen. Klare und transparente Rechnungen tragen dazu bei, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

Gerichtsurteil: Richtig ausgewiesene Preisaufschläge für mitgebrachte Teile

Ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil hat die Bedeutung der korrekten Ausweisung von Preisaufschlägen für mitgebrachte Teile in Kfz-Werkstattrechnungen unterstrichen. Kunden können sich darauf berufen, dass Preisaufschläge nur dann rechtens sind, wenn sie klar und präzise in der Rechnung angegeben sind. Dies stellt sicher, dass Kunden nicht unangemessen belastet werden und fördert die Transparenz im Kfz-Reparaturprozess. Eindeutige Rechnungen schaffen Vertrauen zwischen Kunden und Werkstätten.

Was sind mitgebrachte Teile und warum sind sie relevant?

Mitgebrachte Teile beziehen sich auf Komponenten oder Produkte, die Kunden selbst zur Reparatur oder Wartung ihres Fahrzeugs mitbringen. Diese Teile können von Autoreifen über Bremsbeläge bis hin zu Ölfiltern reichen. Mitgebrachte Teile sind relevant, da sie Kunden die Möglichkeit bieten, Kosten zu sparen oder bestimmte Marken oder Produkte zu verwenden, die sie bevorzugen. Die Werkstätten sollten die Spezifikationen und die Qualität dieser Teile sicherstellen, um eine ordnungsgemäße Reparatur oder Wartung zu gewährleisten.

Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV): Empfehlungen für Klarheit in der Rechnung

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) hat klare Empfehlungen für die Formulierung von Preisaufschlägen in Kfz-Werkstattrechnungen herausgegeben. Die Empfehlungen betonen die Bedeutung einer klaren und präzisen Ausweisung von Preisen für mitgebrachte Teile. Dies soll dazu beitragen, Missverständnisse und Unstimmigkeiten zwischen Kunden und Werkstätten zu vermeiden. Die Zusammenarbeit von Kunden und Werkstätten wird durch solche Empfehlungen effizienter und vertrauensvoller gestaltet.

Prüfung von mitgebrachten Teilen: Die Verantwortung der Kfz-Werkstätten

Wenn Kunden mitgebrachte Teile verwenden möchten, liegt die Verantwortung für die Prüfung und Integration dieser Teile bei den Kfz-Werkstätten. Die Werkstätten müssen sicherstellen, dass die mitgebrachten Teile den erforderlichen Standards und Spezifikationen entsprechen, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten. Dies umfasst die Überprüfung von Teilen wie Bremsen, Reifen und anderen sicherheitsrelevanten Komponenten. Die Werkstätten sollten auch sicherstellen, dass Preisaufschläge ordnungsgemäß in Rechnung gestellt werden und transparent ausgewiesen sind. Die enge Zusammenarbeit von Kunden und Werkstätten ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Reparatur oder Wartung des Fahrzeugs.

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