Keine Lohnfortzahlung bei Quarantäne ab November 2021

Wenn sich ein Arbeitnehmer nicht impfen lässt und in Quarantäne muss, wurde vom Gesundheitsministerium beschlossen, dass Lohnfortzahlungen ausgesetzt werden. In den Augen des Handwerksverbands wird dabei allerdings ein Aspekt außer Acht gelassen:

In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg gilt diese Regelung schon ab dem 11.10.2021 da sie diesen Beschluss bereits vorab in die Corona Schutzverordnung aufgenommen hatten. Ab November soll sie entsprechend Länderübergreifend gelten.

Wenn Arbeitnehmer als Kontaktperson oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet in Quarantäne müssen, soll die Allgemeinheit nicht länger dafür aufkommen müssen. Sollten sie jedoch an Corona erkranken, haben auch Ungeimpfte weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ausgenommen sind Mitarbeiter, die aus gesundheitlichen Gründen keine Schutzimpfung bekommen können und Geimpfte die aufgrund einer Infektion in Quarantäne müssen, so der Beschluss der Gesundheitsminister.

Ziel der Entscheidung ist: Mehr Fairness gegenüber Geimpften und den Druck auf die Ungeimpften erhöhen. Bis zum 1. November haben diese nun noch die Möglichkeit das Impfangebot wahrzunehmen, um nicht von dem neuen Beschluss betroffen zu sein.

Unklar ist für die Arbeitgeber aktuell, wie sich die Regelung mit der Auskunftspflicht verträgt.  Für Beschäftigte besteht bislang keine Auskunftspflicht, im Fall einer Quarantäne muss allerdings der Arbeitgeber die Beantragung der Lohnfortzahlung übernehmen und muss über den Status informieren. In der Praxis sorgt die nicht vorhandenen Auskunftspflicht also für Probleme.

Eine Auskunftspflicht besteht bislang nur für Arbeitnehmer in speziellen sozialen Bereichen wie Altenheimen und Kitas. Autohäuser und Kfz-Betriebe sind davon ausgenommen.

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