Ab Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro. Das hat Einfluss auf das Lohngefüge und die Dokumentationspflicht – auch in Kfz-Betrieben.
Ab dem 1. Oktober 2022 gibt es höhere Löhne: Den Anstieg der Lohnuntergrenze auf 12 Euro je Stunde haben im Juni 2022 Bundesrat und Bundestag beschlossen. Zuvor lag der Mindestlohn bei 9,82 Euro brutto, im Juli wurde er bereits auf 10,45 Euro angehoben.
Kfz-Betriebe sind von der Erhöhung des Mindestlohns nur bedingt betroffen, denn Fachkräfte erhalten einen höheren Bruttostundenlohn. Dennoch gibt es Beschäftigte ohne Fachausbildung, die bald von der höheren Lohnuntergrenze profitieren. Auch die Entgeltgrenze für Minijobs erhöht sich von 450 auf 520 Euro im Monat. Die Erhöhung könnte Einfluss auf das Lohngefüge haben, wenn Fachkräfte den Abstand zum Lohn der ungelernten Kollegen als zu gering ansehen und mehr Gehalt fordern.
Genauere Arbeitszeiterfassung bei Minijobbern
Arbeitgeber sind ab dem 1. Oktober 2022 dazu verpflichtet, die Arbeitszeit von Minijobbern elektronisch und manipulationssicher taggenau aufzuzeichnen und die Daten mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Mindestlohn für Werkstudenten und Praktikanten
Auch Werkstudenten und Praktikanten – solange es sich nicht um ein Pflichtpraktikum handelt – haben Anspruch auf Mindestlohn. Auszubildende jedoch nicht; sie erhalten eine Mindestausbildungsvergütung im Rahmen der Berufsausbildung.
Überprüfung von Arbeitsverträgen
Wenn Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlen, erwarten sie Bußgelder von bis zu 500.000 Euro, Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen oder der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Deshalb sollten Arbeitgeber unbedingt die Arbeitsverträge prüfen und ggf. anpassen. Frühzeitige Gespräche mit Mitarbeitern und dem Steuerberater sind ratsam.