Kennzeichnung „Fachbetrieb für Hybrid- und Elektrofahrzeuge” für alle ZDK-Mitglieder

Betriebe, die Serviceleistungen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge anbieten, können ihr Meisterschild um einen entsprechenden Hinweis ergänzen: „Fachbetrieb für Hybrid- und Elektrofahrzeuge” und damit offensichtlich für ihre Kompetenz im Bereich Elektromobilität werben.

Voraussetzungen für die Erlangung des Zusatzzeichens

Interessierte Kfz-Werkstätten müssen dabei jedoch einige Voraussetzungen erfüllen: So muss Ihre Werkstatt Mitglied des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) sein. Vor der Vergabe dieses Zusatzzeichens überprüft die zuständige Kfz-Innung, ob in Ihrem Betrieb alle Voraussetzungen zur Erlangung dieser Auszeichnung vorhanden sind. Hierzu zählt u. a. eine entsprechende Mitarbeiterqualifizierung, die sicherstellen soll, dass in dem Betrieb mindestens ein „Fachkundiger für Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen” beschäftigt ist. Nach positiver Rückmeldung kann das Zusatzzeichen, welches ausschließlich in Verbindung mit dem Meisterschild geführt werden darf, seinen Einsatz finden.

Vertrauenssymbol und wichtiger Hinweis für Kunden

Mit dem Zusatzhinweis will der ZDK einen Mehrwert für Innungsbetriebe schaffen. Werkstätten können damit ein Zeichen setzen und sich im Hinblick auf neue Antriebsarten eindeutig positionieren. Das Schild kann für Kunden als Vertrauenssymbol gewertet werden und eine neue Zielgruppe ansprechen.

Qualität ist Mehrwert-Tipp:

Nutzen Sie das Zusatzzeichen Fachbetrieb für Hybrid- und Elektrofahrzeuge als Vertrauenssymbol für Ihre Werkstatt, sofern Sie alle Voraussetzungen hierfür erfüllen. Sie können das Zusatzschild unter nachstehendem Link online bestellen: https://www.kfz-meister-shop.de/article_detail/neu-zusatzzeichen-fachbetrieb-fur-hybrid-und-elektrofahrzeuge-324

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