Gibt es bei Ihnen in der Werkstatt viele Kunden, die Rechnungen nicht direkt nach einer Werkstatt Dienstleistung bezahlen? Checken Sie regelmäßig den Status der offenen Rechnungen? Offene Rechnungen die nicht bezahlt werden haben eine Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist beträgt laut §195 (BGB) drei Jahre. Konkret heißt das: Ist die Rechnung nicht innerhalb von drei Jahren gestellt und bezahlt, erlischt der Anspruch Ihrer Forderung.
Kann eine Forderungsverjährung gestoppt werden?
Wenn Sie dem Kunden eine Mahnung schreiben, reicht das leider nicht aus um die Forderungsverjährung zu stoppen. Wenn Sie also künftig nicht auf den offenen Rechnungen sitzen bleiben möchten, dann sollten Sie auf zwei Möglichkeiten zurückgreifen. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Neubeginn der Verjährungsfrist auslösen oder die Verjährung hemmen.
Wie kann die Verjährungsfrist neu begonnen werden?
1. Anerkennung der Ansprüche
Vielleicht hat Ihr Kunde vergessen, dass er noch eine offene Werkstatt-Rechnung zu begleichen hat. Wenn das der Fall ist und der Kunde eine Rate oder eine Sicherheit hinterlegt, bekennt er damit, dass er Ihnen noch Geld schuldet. Ab diesem Moment beginnt die Verjährungsfrist wieder neu zu laufen und die Frist der Verjährung wird wieder bis zum 31.12. in drei Jahren verlängert. Es ist zu beachten, dass die Anerkennung Ihres Kunden auch nachweisbar sein muss und keine leere Versprechung ist.
2. Antrag auf Vollstreckung durch Gericht oder Behörde
Versucht ein Gericht oder eine Behörde, die Forderung zu vollstrecken, beginnt die Verjährungsfrist wieder neu. Der Antrag auf Vollstreckung allein genügt schon für eine neue Frist der Verjährung.
Wie kann die Hemmung der Verjährung herbeigeführt werden?
1. Anspruch verhandeln
Wenn zwischen Ihnen und dem Kunden Verhandlungen über den Anspruch bestehen, dann ist die Verjährung gehemmt. Die Verjährung tritt dann frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Wird die Verhandlung von Ihrem Kunden verweigert, dann läuft die Frist weiter. Beachten Sie auch hier, dass Sie alles nachweisen müssen.
2. Mahnbescheid beantragen
Der einfachste und schnellste Weg, um die Verjährung zu hemmen, ist ein Mahnverfahren. Einen Mahnbescheid können Sie online beantragen, ausdrucken und per Post an Ihr zuständiges Mahngericht schicken. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mahngerichte.de/de/antrag-auf-erlass-eines-mahnbescheids.html
3. Klage einreichen
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie direkt eine Klage einreichen. Dieses ist jedoch mit höheren Kosten und oft einer Menge Ärger verbunden als ein Mahnverfahren. Nach einem rechtlichen Urteil endet die Hemmung der Verjährung nach sechs Monaten.
Achten Sie drauf, dass die offenen Rechnungen von Ihrer Kunden bezahlt werden. Die oben genannten Möglichkeiten können Sie nutzen, falls die Verjährung verlängert werden muss.
Qualität ist Mehrwert-Tipp:
Wenn Sie Ihren Kunden die Möglichkeit der Bezahlung per Rechnung anbieten, achten Sie darauf, dass Sie die Rechnung zeitnah stellen und nicht zu lange damit warten. Je präsenter die erbrachte Leistung beim Kunden ist, desto schneller wird er in der Regel die offene Rechnung bezahlen. Behalten Sie offene Rechnungen immer im Blick und mit den Kunden im Gespräch – im Idealfall entgehen Sie so der Verjährungsfrist.