Das Autorisierungsverfahrens „Serma“ soll künftig dafür sorgen, dass Kfz-Werkstätten schneller auf sicherheits- und diebstahlrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen zugreifen können.
Wenn Werkstätten das neue, standardisierte Registrierungsverfahren „Serma“ (Secure Repair and Maintenance Autorisation) nutzen, kommen sie leichter an geschützte Daten der Fahrzeughersteller. Serma beinhaltet ein neues Akkreditierungsschema, das bereits durch die Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK) erprobt ist.
„SERMA wird die große Schwester der AÜK. Das standardisierte Autorisierungsverfahren erleichtert den unabhängigen Marktteilnehmern den Zugang zu sicherheits- und diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen“, sagt Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister und Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Ein neuer Anhang der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 regelt den standardisierten Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen. Damit Kfz-Werkstätten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen der Fahrzeughersteller haben, müssen sie sich künftig durch eine unabhängige Konformitätsbewertungsstelle autorisieren lassen. Bis Mitte 2023 muss die Akkreditierung EU-weit erfolgt sein.
Mehr Informationen unter: https://www.kfzgewerbe.de/kfz-gewerbe-startet-serma-akkreditierung