
Corona-Arbeitsschutzverordnung: Änderungen ab 1. Juli 2021
Das Bundeskabinett hat erwartungsgemäß die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 10. September 2021 verlängert und im Bereich Homeoffice und der Kontaktbeschränkung im Betrieb entsprechend angepasst. Betriebe müssen